RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#21 von Droogie , 14.02.2018 12:58

Dumme Zwischenfrage mal, bin ich bei "Forst- und Agrarwirtschaft" auch dann ein Anlieger, wenn ich nur den Weg erkunden will?

Ich erinnere mich an meinen Fahrlehrer bei der Fahrt in ein geschlossenes Wohngebiet mit "Anlieger frei"-Schild: "Wenn Sie nachsehen möchten, ob der Herr Schulz da hinten im Block wohnt, haben Sie ein berechtigtes Anliegen und dürfen hinfahren."

Ich hab's mal drauf angelegt und bin mim Quad bis zum Förster in den Stadtwald gefahren. Geschimpft hat er nicht, aber seine Aussage war, dass ALLE FORSTWEGE PRIVAT NICHT MOTORISIERT BEFAHREN WERDEN DÜRFEN. Ich halte mich daran, suche aber weiterhin schöne Naturstrecken in der Umgebung.

Nachtrag: Der Förster sagte auch, dass dies für ganz Thüringen gelte. In anderen Bundesländern mag das also anders sein.


Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboss zu sein, aber nie das Material dazwischen. (Norman Mailer)


 
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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#22 von Spirit , 14.02.2018 14:24

Generell ist es so, dass du alle Wege und Straßen befahren darfst, die nicht für mehrspurige Fahrzeuge gesperrt sind. Desweiteren darfst du auch die Straßen befahren, die nur für Anlieger frei sind, wenn du dort ein berechtigtes Ziel hast. Du solltest auf Anfrage wissen, zu wem oder wohin du wolltest. Wenn da gerade keiner ist, ist das nicht dein Problem. Bei Wald- und Forstwegen ist das etwas anders. Sofern sie für den öffentlichen Verkehr frei sind, kein Problem. Ist dort eine Gaststätte, Deponie oder andere Einrichtung zu der du willst und sei es nur um die Öffnungszeit zu erfahren, auch kein Problem, dann hast du ein Anliegen. "Verfährst" du dich mal oder willst wenden, bekommst du auch keine weiteren Probleme. Verlässt du den Weg, ist es Hausfriedensbruch, da es in Deutschland keinen Krümel Erde mehr gibt, der niemanden gehört. Wald- bzw. Forstweg ist noch mal etwas anderes. Da ist Befahren ab Waldbrandstufe 4 untersagt, ab Waldbrandstufe 5 verboten. Wenn dein Auspuff über einen Funkenschutz verfügt und so angebracht ist, dass er werder mit brennbaren Material in Berührung kommt noch seine Wärme auf den Untergrund abstrahlt, so dass es zu einer spontanen Entzündung kommen könnte, darfst du auch bei Walbbrandstufe 4 einen Waldweg befahren, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, z. B. du hast im Wald ein Wochenendhaus oder musst dort arbeiten.
Viele Vorschriften zum Befahren von Wald und Wiese gelten nach Ermessen. Wem es gehört oder es bewirtschaftet kann bestimmen, wer es wie befährt. Wobei hier die Gesetze des Umweltschutzes mit zu berücksichtigen sind.


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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#23 von hikker , 14.02.2018 17:51

Man muß da unterscheiden zwischen "Anlieger frei" und "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei". Den ersten Fall hat der BGH wohl ziemlich abschließend und höchstrichterlich definiert: Anlieger sind Personen, die mit Grundstückseigentümern oder -mietern in eine Beziehung treten wollen. Der zweite Fall sollte eigentlich selbsterklärend sein.
Also, das reine "Weg erkunden" erfüllt die Bedingungen definitiv nicht.

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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#24 von Spirit , 15.02.2018 08:43

Ich gebe dir Recht, deshalb habe ich auch nichts zu "Land- und forstwirtschaftlicher Verhehr" geschrieben, sondern nur zu Wald- und Forstwegen allgemein. Im Allgemeinen wird es hier wie bei "Anlieger frei" gehandhabt. Hast du ein berechtigtes Anliegen, kannst du diese Wege unter Vorbehalt benutzen. Berechtigtes Anliegen heißt hier zum Beispiel: Da gibt es eine öffentliche Deponie, auf der du deine Gartenabfälle loswerden kannst; du hast einen Leseschein zum Sammeln von Holz und die Erlaubnis vom Förster, dort hin zu fahren; du hast dort ein Grundstück, auf dem du deiner Bewirtschaftungspflicht nachkommen musst u.s.w.. In diesen Fällen wird man dir die Benutzung dieser speziellen Wege nicht verbieten. Befahren zum eigenen Vergnügen ist aber nicht drin, auch:" Ich wollte mal sehen, wo der Weg hinführt" wird nicht akzeptiert. Man sollte auch beachten, dass der Förster bzw. der Bauer, bei Verdacht auf unerlaubtes Benutzen dieser Wege, das Fahrzeug und auch den Fahrer festhalten kann, bis die Polizei eintrifft, um den Sachverhalt zu klären.
Ein Streitfall sind auf Karten eingetragene Wege, die durch Nicht- oder Andersnutzung in der Landschaft nicht mehr oder kaum erkennbar sind. In manchen Bundesländern gelten in Karten eingetragene Wege als öffentlich und dürfen befahren werden. In anderen dürfen nur Wege benutzt werden, die als öffentliche Wege erkennbar sind und die als solche genutzt und gepflegt werden. Eine Fahrspur über den Acker erfüllt diese Bedingungen also nicht.


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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#25 von BenTen , 15.02.2018 16:52

Ja das kenne ich auch ! Wir haben zwar den Fursten Forest hier bzw 20km entfernt aber da muss man schon nen Tagesausflug raus machen! Ich fahre gelegentlich Waldwege natürlich nur die wo kein Schild steht sobald ein Verbotsschild steht fahre ich nicht durch!

Wie ist das rechtlich denn?? Als Beispiel ich fahre auf einer normalen beschilderten Strasse auserorts biege dann in einen Schotterweg (kein Schild) dieser führt in einen Wald und geht auch durch den Wald durch 2spurig diesen darf ich doch lt Stvo befahren weil doch kein verbotsschild steht??? Es steht nichtmal ein Schild Waldweg dort! Mit Auto würde ich dort nicht rein fahren! Aber darf ich da jetzt durch oder nicht?? ich mach das nächste mal ein foto!


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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#26 von hikker , 15.02.2018 20:32

Ganz grob gesagt: Du darfst nicht. Außer vielleicht doch, aber wohl eher nicht. Oder ziemlich sicher eher nicht, aber vielleicht ganz eindeutig doch, weil ...

Ok, Klartext: Die Tatsache, das KEIN Verbotsschild vorhanden ist, bedeutet noch lange nicht, daß es NICHT verboten ist. Es gibt außer oft fehlenden oder falsch angebrachten Schildern ja auch noch andere Hinweise und Anzeichen. Gelbe Rückstrahler an Leitpfosten z.B. oder gestrichelte Seitenbegrenzungen, oder ... blabla...
Auf der anderen Seite gibt es neben der StVO noch das Bundeswaldgesetz, 16 Landeswaldgesetze, ein Bundesnaturschutzgesetz, 16 Landesnaturschutzgesetze, und dann - hehe, wir sind noch lange nicht fertig! - lokale Ortssatzungen jeder popligen Gemeinde, die wieder abweichend von allem weiter oben schon genannten Regelungen eigene Regelungen ... Ok, Du verstehst ?

Es gibt also in der Praxis keine reale und praktizierbare Möglichkeit, die Zulässigkeit direkt vor Ort festzustellen. Man hat sich grundsätzlich auch an Verbote zu halten, die man gar nicht kennt. Schilder müssen da nicht stehen, ja, offiziell dürfen sie da oft und eigentlich gar nicht stehen (Verwaltungsvorschrift: Keine Beschilderung, wenn's eh verboten ist).

Ich weiß, ich hab Dir mit Deiner Frage jetzt nicht wirklich weiter geholfen, aber so ist das in Deutschland und im überwiegenden Teil Europas.

Ach so, noch was: Manche "Waldwege" sind sogar ganz offizielle Straßen! Ich kenn einige hier in meiner Umgebung. Und manche "kleine Straße" ist offiziell nur ein Wirtschaftsweg. Falls Du weitere Verwirrung benötigst, melde Dich ! *lol*

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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#27 von Spirit , 16.02.2018 09:24

Aus einer Unterhaltung mit einem netten Aufsichtsbeamten habe ich in etwa folgendes herausgelesen: Wenn der Weg befestigt ist und genutzt wird und nicht an einem Grundstück endet und auch nicht durch Hinweisschilder oder Schranke als nicht zu durchfahren gekennzeichnet ist, kann man davon ausgehen, dass er er öffentlich und damit befahrbar ist, solange man dadurch nicht die Gesetzlichkeiten von Natur-, Brand-, Umweltschutz und der StVO verletzt.
Ich würde durchfahren.
Allerdings würde ich bei der Durchfahrt meine Aufmerksamkeit auch auf die Umgebung richten. Es macht sich nicht gut, Wenn man mitten im Wald festdtellt, dass hier gerade eine Jagd statt findet.
Also, auch bei legalen Walddurchfahrten, immer vorsichtig und aufmerksam sein und langsam fahren. Den größten Ärger bekommt man nicht, weil man unwissentlich den falschen Weg genommen hat, sondern wenn man sich im Wald ungesittet verhält.
Im Zweifel kannst du auch ein entsprechendes Navi nutzen, das zeigt dir normalerweise eine erlaubte Sterckenführung an. Alternativ kannst du bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob du den Weg befahren darfst.
Ich hänge mal eine Datei an, auf der man die Zuständigkeiten erkennen kann.
[[File:zusammenstellung_strassenklassen_und_zustaendigkeiten.pdf]]

Dateianlage:
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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#28 von Schallimero , 10.01.2021 19:51

Ich habe mich beim örtlichen förster beworben das ich ehrenamtlich waldwege kontrollieren könnte...ganz auf meine kosten🤣
Fand er nicht so witzig.......er meinte das problem ist nicht das da irgendwas kaputt gefahren wird sondern eher der Lärm....wenn ein jäger da 3 stunden auf seinem hochsitz auf wild wartet und dann jemand da lang knattert kann der seine kanone einpacken und heim fahren....
Beste grüße


 
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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#29 von kampfruderer , 11.01.2021 08:46

Es ist schon ca. 8-10 Jahre her, aber in der Nähe von WOB sind
1. die sog. "Sahara", eine stillgelegte Sandkuhle, in der ich von Einheimischen die ersten Gelände-Trainingseinheiten bekam.
2. Offroadpark Peckfitz

In der Nähe von Braunschweig sind einige Kiesgruben und manche Besitzer sind auch ATV-Fahrern gegenüber aufgeschlossen. Da findet manchmal was statt, was man über die lokalen Leute erfährt (evtl. Quadforum Niedersachsen).

Gruß
Christian


 
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RE: OFFROAD wo darf ich fahren, wo nicht - Eure Erfahrungen

#30 von Spirit , 11.01.2021 09:13

Sorry, aber das ist eine dumme Ausrede. Wenn Wanderer oder Fahrradfahrer sich im Revier befinden, sind die Tiere auch weg und er darf nicht mehr schießen. Denen verbietet er den Zugang aber nicht. Wenn Motorengeräusche das Wild vertreiben würden, gebe es keine Wildunfälle mehr. Wenn der Jäger mit seinem Auto zum Jagen fährt, laufen die Tiere angeblich auch nicht weg. Gegen Waldarbeiter mit Kettensäge macht er auch nichts. Ein Jäger der jagen will, muß Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Das fängt damit an, dass er kontrolliert, ob jemand im Revier ist. Im Zweifelsfall stellt er ein entsprechendes Schild auf und dann fährt man diese Strecke halt nicht ab. Solange kein Schild die Einfahrt verbietet, kann man die Waldwege nutzen, ob es dem Jäger gefällt oder nicht.
Übrigens, Straßen für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr dürfen nur von Berufsjägern mit entsprechenden Befugnissen befahren werden. Ein Freizeit- oder Pachtjäger erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen, um diese Wege benutzen zu dürfen. Auch Grundstückseigentümer dürfen diese Wege nur mit Sondererlabnis befahren. Diese kann man auf der zuständigen Gemeinde unter Angabe eines trifftigen Grundes und des Tages einschl. der Uhrzeit, gegen Bezahlung erwerben. Rasenmähen oder Bauarbeiten gelten nicht als ausreichender Grund.


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