Ja genauso hat er es mir auch erklärt also bleit das Kuchenblech vorne AB. nur verbandskasten und warndreieck müßen mitgeführt werden,werde am WE mal nach louis fahren
Ich habe meine KXR mitte April zugelassen und bei der Zulassungstelle hat man mir auch gesagt das nur ein Kennzeichen hinten nötig sei, 2 Tage später hat der TüV gutachter auch nischt gesagt.
So habe nochmal nachgeforscht. Der §60 wurde überarbeitet und ein Nummernschild vorne ist Pflicht.
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
Das ist irgendwie auch richtig! §60 wurde ersetzt durch §10. Ich habe mich am Freitag mit den Cops unterhalten und die gaben mir ein Infoblatt der KÜS. Dort steht Quad bis 400 kg braucht 2 Kennzeichen!
Steh auf , wenn du am Boden bist, Steh auf, auch wenn du unten liegst.....