Kurze Frage, meint Ihr so was, wie unter www.vonblon.cc/505.html auf die Polaris aufmontiert?
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Wenn du son DING anbaust und es sogar beim Tüv eingetragen bekommst heißt das noch lange nicht das du von der Helmpflicht befreit bist!
Das muß dann auch in deinen Papieren stehen ( ohne Schutzhelm zu fahren oder von der Helmpflicht befreit).
Solltest mal beim TÜV anrufen ...
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Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!
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eigentlich ist die Frage doch einfach zu beantworten - entweder Insassenschutz durch Kleidung (Helm, Schutzbrille, etc.) oder ein bauartgeprüftes Rückhaltesystem
Wobei bauartgeprüft bedeutet, dass sowohl das System als auch die Befestigungspunkte geprüft sind - Prüfen bedeutet dabei erst rechnerischer Nachweis der Festigkeit und dann zerstörende Belastung an Musterteilen
Wobei ein Rückhaltesystem aus dem Sitz mit Nackenstütze und Gurten besteht, wobei zudem der Bewegungsraum des Körpers im Crashfall frei von gefährlichen Elementen ist.
Es ist schlicht illusorisch sowas genehmigt zu bekommen.
Der Galgen für Lampen hingegen ist einfach, da brauchts keine TÜV-Vorführung, sofern man das als Gepäck montiert. Gepäck bedeutet, dass die Befestigung so ist, dass sie werkzeuglos entfernt werden kann, die Befestigungsart nach den Kriterien der Ladungssicherung erfüllt ist und die Abmessungen für Ladung am KFZ eingehalten werden. Und natürlich darf von diesem Gepäck keine Gefahr für Andere ausgehen.
Auf die Art wurde zB in den Achtzigern das Topcase der US Version der Gold-Wing in D gefahren, ohne dass jemand was machen konnte - Befestigung mit Flügelmuttern und das Kriterium werkzeuglos war erfüllt