ja, vor allem mit dem langsam an leuten vorbeifahren, kann man nur dringend empfehlen, heute war wieder das beste beispiel, wenn man schön langsam fährt und die leute noch nett grüßt sind sie auch alle sehr freundlich!
andere frage, wie sähe es aus, wenn z.b. hunter65 sich einen landwirtsachaftsaufkleber auf sein atv pappt, darf er dann die wege fahren, die für land- und forstwirtschaftlichen betrieb frei sind, obwohl er dort kein grundstück hat?
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Das Forstschild darf ansich auch nut der führen der auch was mit der Forst zutun hat aber den einen oder anderen Waldbesucher kann man damit sicher Täuschen.
Aber einen Förster sicher nicht denn der kennt ja seine Leute.
Also ich würde es lassen!
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
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ich rede ja nicht darüber, dass man garkeinen wald hat, bzw. der hunter65 kommt ja vom bauernhof un darf somit sich son aufkleber drauf machen und wenn auf dem schild steht, forst- und landwirdschaftlicher verkehr frei, müsste er doch für alle frei sein, die allgemein mit forst- oder landwirtschaft zu tun haben und dies kenntlich gemacht haben oder?
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Das Schild Forst sollt mit Sicherheit Aussagen ich darf hier fahren weil ich hier zutunhabe also einen Belgbaren Grund des Befahrens.
Wenn es aber Hart auf Hart kommt und es Überprüft wird dann haste den Salat.
So ein Schidchen ist genauso wenig wie eine LoF / ZM Zulassung ein Freifahrtschein.
Ob Schild, Lof oder VKP Zulassung wenn ich einen Echten Grundhabe danndarf ich dort fahren wenn nicht dann nicht!
Wer diese Schilder nicht Beachtet ist mit 20€ dabei als Regelsatz.
Dinli Centhor 700
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Also auch wenn man eine Schild hat Landwirtschaft und forsten draufsteht, dann darf man noch lange nicht überall fahren.
Auf Feldwegen wo Land und Forstwitschaftlicher frei gegeben ist darf man selbst dann nur fahren wenn man dort Grundstücke besitzt oder gepachtet hat.
Wie gesagt am besten einfach ein paar m² wald pachten und regelmäßig nach dem rechten schauen! Das ist so ziehmlich der legalste weg dort zu fahren...
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Und was bringr das?
Diese Erlabnist gild dann doch auch nur um zu meinem Wald zu kommen!
Wenn ich von einem Anlieger beauftragt werde mal nachden Rechten zusehen darf ich auch fahren oder dort mein Holz machen darf
Dinli Centhor 700
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Da es keine dummen Fragen gibt sondern nur dumme Antworten frage ich mal. Ein LOF.ZUGM.Geräteträger ist ein Landwirtschaftliches Fahrzeug,dementsprechend werden sie auch besteuert.Aus diesen Steuern werden keine Strassen gebaut.Naja aus meiner KFZ Steuer auch nicht Die Steuern der ACKERSCHLEPPER gehen in den Waldwegebau
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Wie kommst Du auf das Schmale Brett?
Ich zahle 126 € Steuern!
Kurzzeitig hatte ich einen Bescheit über 33 € Steuern aber das hat sich nach wenigen Monaten wieder geändert.
Und Einge von meinem Burgdorfer Stammtisch hatten Ordentliche Nachforderungen.
Ein LoF wird erst wenn Überhaupt mit Land und oder Forstwirdschaft dann gibt es aber auch eine Grüne Nummer und mit Privaten Touren ist dann Essig.
Also Ob Ackerschlepper, Geräteträger oder LoF haben nichts auf Wegen zu suchen die Für Land u. Forstwirdschaft Frei gegeben sind.
Die Nummer kann klappen dass das so einer Hinnimmt aber es kann genauso gut in die Hose gehen (Strafzettel).
Kostenpunkt 20 €.
Dinli Centhor 700
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So. Gestern habe ich nun einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen. Dem Schreiben lag ein Überweisungsträger mit dem eingetragenen Betrag von 30,- Euro bei. Damit kann ich leben.
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