Man Leute die Antworten die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Zeit in sachen Stollenreifen Verschickt steht doch schon längst Öffendlich hier im Forum.
Hier noch mal diw Antwort.
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
vielen Dank für Ihre Mail.
Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.
"§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
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Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Ja und?..in der E-Mail steht aber auch noch was anderes drin.Ich kann mir doch woanders auch noch Info holen...Oder nicht?
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Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.
"* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind
M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur
so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jörg Redöhl
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
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Sag nie ICH kann das nicht. Wenn du es nie versucht hast !!
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