ein oberkommisar hat doch nix mit der stvzo zu tun-sein fachgebiet sollte doch eher wo anders liegen! sicher kann er sich besser oder schneller sachkundig machen können,aber sonst...
Steh auf , wenn du am Boden bist, Steh auf, auch wenn du unten liegst.....
Die Allgemeine Betriebserlaubnis hat der Hersteller, die kann nur durch das Kraftfahrtbundesamt zurückgezogen werden. Eine Betriebserlaubnis hat das jeweilige Fahrzeug, erteilt durch das Straßenverkehrsamt bei Zulassung. Jede Änderung, die nicht vorschriftsmäßig ist, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Man kann die Anderungen gem §§ 19 oder 21 Abnehmen lassen, um wieder eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Hierzu gehören z.B. Eintragung von anderen Rädern, Tieferlegung, LOF Umbauten und vieles mehr.