LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#1 von Maxxer 450i ( gelöscht ) , 21.01.2011 19:38

Ich hab mein Quad etwas mit LED´s ausgeleuchtet.
In den Kotflügeln, im Motorraum, Tagfahrlichter, Mittelstandlicht auf LED ect.
Meine Sorge war nur, was sagt die Polizei dazu, weil bei Licht haben die sich ja immer so.

Jetzt: Polizeikontrolle ohne Bemängelung.
Auch auf meine Anfrage hin sagte man mir, da kein direktes Licht andere Verkehrsteilnhmer stört, ist das okay, da es sich um kein direktes Licht handelt.

Angefügte Bilder:
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#2 von felix945 , 21.01.2011 20:00

HAb in meinem Standlicht auch LED drinne und als Fernlicht den Hella luminator compact drinne, super ausleuchtung perfekter al sbeim auto



 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#3 von Quad Wanker , 21.01.2011 21:08

Da hast ja ein paar Nasen bei der Kontrolle gehabt. Glück gehabt. Die Beleuchtung ist nicht erlaubt, was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet.


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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#4 von frank76 , 21.01.2011 22:30

Sorry, aber ich finde das sieht echt aus wie auf der Kirmes. Aber jedem das Seine...


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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#5 von Maxxer 450i ( gelöscht ) , 22.01.2011 07:58

Zitat von Quad Wanker
Da hast ja ein paar Nasen bei der Kontrolle gehabt. Glück gehabt. Die Beleuchtung ist nicht erlaubt, was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet.



Völliger Blödsinn, ich hatte mal diese Xenon Kits in einem Auto drin, die man bei ebay zu kaufen bekommt. Die sind ja nun richtig verboten !!!
Bei der Verkehrskontrolle meinte man auch, das die ABE erloschen wäre, Punkte in Flensburg ect.
Mit ABE hat das nichts zu tun, sind lediglich 25 EUR Straße für falsche Beleuchtung geworden.


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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#6 von Steinmetz76 , 22.01.2011 09:13

also beim Auto ist es nicht erlaubt mit der Zusatzbeleuchtung. (Unterbodenbeleuchtung usw)


 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#7 von Andy MXU , 22.01.2011 09:36

Zitat von Maxxer 450i

Zitat von Quad Wanker
Da hast ja ein paar Nasen bei der Kontrolle gehabt. Glück gehabt. Die Beleuchtung ist nicht erlaubt, was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet.



Völliger Blödsinn, ich hatte mal diese Xenon Kits in einem Auto drin, die man bei ebay zu kaufen bekommt. Die sind ja nun richtig verboten !!!
Bei der Verkehrskontrolle meinte man auch, das die ABE erloschen wäre, Punkte in Flensburg ect.
Mit ABE hat das nichts zu tun, sind lediglich 25 EUR Straße für falsche Beleuchtung geworden.




25Euro, ok. Dann lass aber mal nichts passieren, wenn deine Betriebserlaubniss erlöschen ist, zahlt deine Versicherung im falle eines Crashes nicht, oder nur zum teil.

mfg


 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#8 von Maxxer 450i ( gelöscht ) , 22.01.2011 10:23

Zitat von Andy MXU

Zitat von Maxxer 450i

Zitat von Quad Wanker
Da hast ja ein paar Nasen bei der Kontrolle gehabt. Glück gehabt. Die Beleuchtung ist nicht erlaubt, was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet.



Völliger Blödsinn, ich hatte mal diese Xenon Kits in einem Auto drin, die man bei ebay zu kaufen bekommt. Die sind ja nun richtig verboten !!!
Bei der Verkehrskontrolle meinte man auch, das die ABE erloschen wäre, Punkte in Flensburg ect.
Mit ABE hat das nichts zu tun, sind lediglich 25 EUR Straße für falsche Beleuchtung geworden.




25Euro, ok. Dann lass aber mal nichts passieren, wenn deine Betriebserlaubniss erlöschen ist, zahlt deine Versicherung im falle eines Crashes nicht, oder nur zum teil.

mfg




Bitte richtig lesen, durch nicht-zugelassene Zusatzbeleuchtung erlischt nicht die Betriebserlaubnis !!!
Nur durch Veränderung der Serienbeleuchtung, wie Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Rückleuchten (so der Gesetzgeber).
Ich selber habe jedoch sogar bei Veränderung der Serienbeleuchtung an meinem Auto nur 25 EUR zahlen müssen und nichts weiter.
Weder Punkte noch irgendwas mit ABE o.ä.


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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#9 von Andy MXU , 22.01.2011 11:11

Zitat von Maxxer 450i

Zitat von Andy MXU

Zitat von Maxxer 450i

Zitat von Quad Wanker
Da hast ja ein paar Nasen bei der Kontrolle gehabt. Glück gehabt. Die Beleuchtung ist nicht erlaubt, was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet.



Völliger Blödsinn, ich hatte mal diese Xenon Kits in einem Auto drin, die man bei ebay zu kaufen bekommt. Die sind ja nun richtig verboten !!!
Bei der Verkehrskontrolle meinte man auch, das die ABE erloschen wäre, Punkte in Flensburg ect.
Mit ABE hat das nichts zu tun, sind lediglich 25 EUR Straße für falsche Beleuchtung geworden.




25Euro, ok. Dann lass aber mal nichts passieren, wenn deine Betriebserlaubniss erlöschen ist, zahlt deine Versicherung im falle eines Crashes nicht, oder nur zum teil.

mfg




Bitte richtig lesen, durch nicht-zugelassene Zusatzbeleuchtung erlischt nicht die Betriebserlaubnis !!!
Nur durch Veränderung der Serienbeleuchtung, wie Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Rückleuchten (so der Gesetzgeber).
Ich selber habe jedoch sogar bei Veränderung der Serienbeleuchtung an meinem Auto nur 25 EUR zahlen müssen und nichts weiter.
Weder Punkte noch irgendwas mit ABE o.ä.





Hmmm, bei jeder nicht genemigten änderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis .

mfg


 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#10 von Maxxer 450i ( gelöscht ) , 22.01.2011 11:22

Zitat von Andy MXU
[quote="Maxxer 450i



Bitte richtig lesen, durch nicht-zugelassene Zusatzbeleuchtung erlischt nicht die Betriebserlaubnis !!!
quote]


Hmmm, bei jeder nicht genemigten änderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis .

mfg[/quote]

achso, schade, muss mein neuen Lack eintragen lassen, das fahrzeug ist schwarz laut Papiere und jetzt orange :-)
Nachtrag: Nur durch Veränderung der Serienbeleuchtung, wie Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Rückleuchten (so der Gesetzgeber).
Desweiteren dürfen keine reflektieren Gegenstände angestrahlt werden um ein Steulicht zu ermöglich. Die direkte Anleuchtung des Fahrbahnbodens ist ebenso nicht gestattet (wie z.b. eine Fußbodenbeleuchtung) hier könnte es ebenfalls bei nasser Fahrbahn zu Streulichtreflexen kommen.

Mein Nachbar ist Oberkommisar, hab mich schon mit Ihm verabredet um zu klären, was genau der Gesetzgeber vorschreibt. Das hier bisher Geschilderte ist die bekannte Verfahrens- und Prüfweise im Straßenjverkehr durch den Zentralen Dienst


Maxxer 450i

   

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