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Hallo Leute,
bei einem Ausflug in den Elm (bei Königslutter) fiel mir auf, daß viele unbefestigte Straßen durch das Waldgebiet führen und an ihrer Einmündung nicht mit dem Verkehrszeichen "für Kfz. aller Art verboten" gekennzeichnet sind.
Ich schließe daraus - und aus dem Zustand der Wege - daß sie offiziell befahren werden dürfen.
Ist das richtig?
Ich habe dort testweise die MXU ausgeführt, was natürlich sehr viel Spaß gemacht hat und würde das gerne gelegentlich wiederholen.
Gruß
Christian
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Moin,
so sehe ich das auch, wenn keine Schilder vorhanden sind darf man auch den Weg benutzen. Ansonsten wären sie gekennzeichnet mit Verbotsschildern oder das der Weg nur für Wald-bzw. Förster/Jäger oder Landwitschaftliche Betriebe frei gegeben ist. Wenn du nicht sicher bist frag einen Förster oder Jäger.
Viel Spass
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ich denke das es nicht erlaubt ist Waldwege zu befahren. die können ja auch nicht an jeden Waldweg oder Mündung ein Schild hinstellen, da wäre der Aufwand und die Kosten viel zu hoch.
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Bei uns ist es erlaubt. Nur wo ein Weg mit einem Verbotsschild kenntlich gemacht wird darf man nicht fahren oder in Schutzgebieten. Ich glaube es gibt regionale Unterschiede, deshalb den Förster oder Jäger fragen.
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Und warum stehen dann überhaupt Verbotsschilder dran ? Für mich ist es dort erlaubt, wo nichts dran steht.
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das befahren von Waldwegen ist grundsätzlich verboten, wer dies macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Waldwege müssen nicht unbedingt durch ein Verbotsschild gekennzeichnet sein, da sie keine Straßen sind und somit auch nicht der StVO und der VwV-StVO unterstehen.
also egal ob Schild da, oder kein Schild da, es ist verboten auf Waldwegen zu fahren!
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Hab mal einige Waldgesetzte der einzelen Bundesländer durchforstet. Richtig es gibt Waldgesetzte die das fahren auf Waldwegen verbieten aber es gibt auch Aussagen wie z.B. das Waldgesetzt von Niedersachsen, sechster Teil, § 25, Absatz 2: Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht Geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Für mich in kurz im Wald nicht aber auf den beschriebenen Wirtschaftswegen(Niedersachsen). Wie geasagt die einzelnen Gesetzte weichen von einander ab. Am besten im zuständigen Gesetzt nachschaun oder den Förster/Jäger fragen.
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Der Gesetzgeber schreibt hier eindeutig fest, das nur zweispurig befestigte Wege befahrbar sind, egal ob LOF oder sonstwas.
Zudem ist ein Waldweg, egal wievielspurig grundsätzlich nicht zu befahren. Hinzu kommt, das jeder Wald Privateigentum ist.
Wenn ein Wald nicht Privateigentum ist, ist er verpachtet, und zwar an den Förster. Dieser hat dann das Nutzungsrecht.
Nur der Eigentümer oder Pächter kann Euch davon befreien. Schließlich verletzt Ihr Haus-und Hofrecht.
Ihr wollt ja auch nicht, da seiner durch Euren Garten fährt oder durch Euer Wohnzimmer läuft.
Die Verkehrschilder in welcher Form auch immer, sollen hier nur ausdrücklich drauf hinweisen. Wenn kein Schild vorhanden ist,
heist es noch lange nicht, das dieser Weg eine öffentlicher Weg ist und befahren werden darf.
"Unwissenheit schützt vor Schaden nicht"
Die Polizei kann sicherlich 15 EUR Strafe von Euch verlagen, der Eigentümer oder Pächter kann im Fall des Falles sogar bis zum Einzug des Fahrzeuges Euch an die "Karre pissen".
Wege die Befahrbar sind (Hauptwege)die nicht Gesperrt sind (Schranke / Schilder) können befahren werden!
Nebenwege /Rückegassen sollte man nicht befahren auch sollte man die kleinen (DIN A 5) Plastikschider Ernstnemen!
Ein Jäger Pachtet nur das Jagtrecht in dem Gebiet.
Förster ist Angestelter und für den Wald Zuständig und Jagt auch in seinem Revier.
Waldbesitzer sind halt die Besitzer ihres Waldstücks.
Wenn ihr Angehalten werdet sollte man auf jedenfall das Gespräch suchen und nicht Flüchten.
Man sollte auch Rücksicht auf andere Waldbesucher nemen ( immer schön langsam dran Vorbei fahren und nötigen falls Anhalten und Motor aus!
Also hier in der Heide kommt man so bestens klar.
Und ein Bekanter ist Forstwirt und in diesen sachen ist er bestens Informier über die Förster mit denen Er Zusammenarbeitet.
In anderen Bundesländern oder Regionen kann das aber schon wieder anders Aussehen.
Zum Beispiel im Raum Hannover sind die Waldwege mit Sperrschildern Gepflastert.
Naturschutzgebiete oder Nationalparks sind ein Absolutes No Go!
Zitat von Maxxer 450i
Die Polizei kann sicherlich 15 EUR Strafe von Euch verlagen, der Eigentümer oder Pächter kann im Fall des Falles sogar bis zum Einzug des Fahrzeuges Euch an die "Karre pissen".
Das möcht ich sehen das einer mein Töff Töff Einsackt das macht und darf in einem solchen fall nicht mal die Polizei.
Ok in fall des Falles sind halt 15 Taler fällig aber auch nicht mehr!
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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