Ich bin mit den Quad auf einen Motorradparkplatz gefahren. Stand mit der linken Ouadseite noch im markierten
Parkbereich. 2 Meter rechts von der markierten Haltelinie ist das " Parkende und abzulutes Halteverbot" Schild.
Bis wohin darf ich parken, nur bis zur Linie oder bis zum Schild?
Wenn sich einige Rollerfahrer, näher sich zum Nachbarn gestellt hätten, dann wäre ich noch im markierten
Bereich gewesen.
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Ein Quad ist kein Motorrad und hat somit auch nichts auf den Parkplätzen für Zweiräder zusuchen!
Ein Quad muss wie ein PKW geparkt werden (an der Parkuhr, mit Parkschein oder Scheibe!
Wie Du Parkschei / Scheibe Anbringst da musst Du Dir was Einfallen lassen.
So ist nun mal die Rechtslage.
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Meistens werden Quads jedoch gedudelt... In diesem Fall einfach mal während der Rushhour ein Treffen statt finden lassen und alle PKW Plätze zustellen... Meist weckt das die Beamten und man denkt darüber nach, das die Quads nicht zum stänkern aufm Bürgersteig oder auf Moppedparkplätzen stehen...
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Es kann gut sein das es in manchen Stäten geduldet wir aber mann sollte sich nich au sowas Verlassen.
Was man machen könnt beim Ordnungsamt der Stadt Nachfragen wie es in der jeweiligen Stadt gehandhabt wird.
Wie es von Rechtswegen richtig ist habe ich ja schon Geschrieben ist leider so das Rechtlich ein Quad Zweispurig ein Auto ist und somit als solches Geparkt werden muss.
Dinli Centhor 700
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Nur ein Quad oder ATV hat keine Windschutzscheibe, wo man das Parkschein oder die Scheibe hinterlegen kann .
Ich schätze eher, das es bei mir um die Parkposition geht. Denn der Motorradfahrer, der neben mir rechts stand,
hat auch ein Knöllchen bekommen. Mir geht es darum, ist die Makierung oder das Schild beim Parken maßgebend?
Gruß aus GÖ
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Spielt keine Rolle, weil veboten, wen interessierts da noch was zählt?
Die Frage nach dem richtigen Platz für Parkschein/ Parkscheibe wurde hier im Forum auch schon behandelt. Es gibt abschließbare Parkscheiben, die man mit einem Schlösschen an einem Seilzug anschliessen kann oder Taschen, die hier gebastelt wurden für Parkscheiben - auf PKW Parkplätzen!!!
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Zitat von Rocket
Mir geht es darum, ist die Makierung oder das Schild beim Parken maßgebend?
Gruß aus GÖ
Un die Frage zu klären würde ich beim Ordnungsamt oder der Politei Nachfragen.
Sie Makierung Kennzeichnet eine Parkfläche und Außerhalb (ganz oder Teilweise steht Parkt Falsch.
Das Schild Kenneichnet den Anfang / Ende eines Eingeschräkten / Haltverbotes.
All das sollte jeder in der Fahrschule Gelernt haben!
Dinli Centhor 700
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Es ist nicht der einzige Motorradparkplatz in Göttingen. Ich stand mit den Quad schon auf allen, und habe nie was bekommen.
Warum hat der Motoradfahrer ( rechts ) neben mir hat auch ein Knöllchen bekommen ? Ich werde Morgen beim Ordnungsamt anrufen.
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Selbst wenn keine Markierung da ist , ist das Schild maßgeblich. Und soweit ich das noch weiß (das ist ja nun ein paar jahrzehnte her) , überschreitest du schon wenn auch nur der Stoßfänger übersteht.
Grüße Ralle
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ehemals Maxxer 300 '06, jetzt Renegade 1000 xxc in schwarz, denn schwarz find' ich geil.
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Ich habe beim Ordnungamt angerufen und nachgefragt. Es ist nicht erlaubt sein Quad auf Motorradparkplatz abzustellen.
Die Begründung war, das die Quads zu breit sind. Ich soll, wenn ich in der Stadt parke, den unteren Abschnitt vom
Parkschein aufheben.
Mir ist noch eingefalle, das ich vor 3 -4 Jahren mit meinen damaligen Roller auf den gleichen Motorradparkplatz
stand und ein Ticket bekam, weil ich auch dort außerhalb der Parkmakierung stand.
PS:Mir wurde am Ende noch gesagt, das sich Autofahrer sich bei Politessen beschwert haben, weil Quads auf Autoparkplätzen
standen
Gruß aus GÖ
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