Ja das mit den Vorläufig ist mir klar .Kannst du mal schauen wenn du eine MXU 500 hast was bei dir in den Papieren unter V.7 steht ?
gruß Martin
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Hi Martin - ich habe eine 4-Jahre-alte MXU 250 - zu dieser Zeit wurde hier noch nichts eingetragen.
Ich hab es mal nachrecherchiert und bin doch etwas überrascht worden.
Um den von dir ins Auge gefassten Steuerbetrag (Sockelsteuer, 2 Euro/100 ccm) zu bekommen, dürfte die Maschine den Wert von 120 g CO2 nicht überschreiten.
Gruß Hank
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Morgen Hank
Gut eingetragen sind weniger. Da bin ich mal gespannt was der Steuerbescheid sagt
Gruß Martin
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Hallo,
bei meiner MXU 500 IRS EZ. 09/2009 sind 50mg/Co2 eingetragen und habe bis diesen September auch nur 10,00€ Steuern beszahlt!
Seit diesen September bezahle ich aber 115,00€ und ab nächsten September dann Jährlich 108,00€,weil dies zum 01.07.2010 geändert wurde!
Gruß Marco
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Nabend
habe doch kein Glück gehabr volle Preis .Aber egal heute wieder unterwegs gewesen und macht echt richtig laune.
gruß Martin
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Hallo ich habe eine Maxxer 450 LOF und bezahle 105 Euro im jahr !im Juli angemeldet!
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Es wird so kommen wie es auch bei mir war.
Zuerst 126 € dann auf Nachfrage 33 € (LoF) Rückwirkend mit Rückzahlung und nach wenigen Monaten wieder anders rum 126 € und Nachzahlung für die Zeit.
Also alle die jetzt kleines Geld Zahlen müssen über kurz oder lang mit einer Fetten Nachzahlung rechnen!
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Hallo,
ich habe eine 500er IRS LoF DX, als Ackerschlepper im Fahrzeugschein eingetragen, wurde aber als dreirädriges oder leichteres vierrädriges Fahrzeug zum Bef. von Personen mit € 126.- besteuert.
Da gegen ich nun Einspruch eingelegt.
Begründung:
Im den Kfz-Papieren wird das genannte Fahrzeug in der Fahrzeugart als LOF. Zugmaschine Ackerschlepper ausgewiesen.
In der Festsetzung wird es als dreirädriges oder leichtes vierrädriges KFZ ausgewiesen, wodurch ein erhöhter Steuersatz anfällt.
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich wahrlich nicht um ein dreirädriges, oder leichtes Vierrädriges KFZ.
Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 596 kg bei 499 ccm und 25 KW Leistung.
Laut Kraftfahrtbundesamt ist die eingetragene Fahrzeugklasse 89 LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER und hat unter G im Fahrzeugschein eine Masse von 452 kg leergewicht des im Betrieb befindlichen Fahrzeuges. Der Sachbearbeiter im Finanzamt sagte mir nun, das es hierzu evtl. demnächst eine Neuregelung gibt, die das Leergewicht und die Leistung mit als Kriterium der Entscheidung Quad oder Ackerschlepper einbezieht.
Der Ackerschlepper kostet dann nur € 33.- Steuer.
Ich bin jetzt mal gespannt wie die Oberfinanzdirektion entscheidet und werde Euch auf dem laufenden halten.
Allerdings sei eins bedacht: Ich wohne in Rheinland Pfalz.
Gruss
Steffen
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ABS, wenn ich das schon höre - man muß doch die Chance haben, gepflegt auf die Schnauze zu fliegen! ;-)
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Hi,
nur aufpassen, dass Du kein grünes Nummernschild bekommst... Dann ist nichts mehr mit Spazierenfahren.
Viele Grüße,
Fabian
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