Ein FA ist nicht an die Eingetragene Zulassungsart gebunden!
Und im Zweifelsfall wird ein Neues Gesetz gemacht und dann passt es wieder (LKW Zulassung ürn Geländewagen und WoMo) die durften Damals richtig Fett Nachzahlen.
Es gibt ein Urteil vom BFH und das besagt das Quad / ATV rein zur Personenbeförderung Dienen.
Geklagt hatte seiner Zeit ein Landwirt und hat Verloren.
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Hier ist ein Musterschreiben, mit dem einige schon Erfolg beim FA hatten und jetzt 33 €/Jahr Steuern zahlen:
Abs:_______________________________________
An:
Finanzamt ________
_________________
_________________
Bitte um Überprüfung des Steuerbescheides zur KFZ- Steuernummer ___________
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie um die Überprüfung meines Steuerbescheides zur Kraftfahrzeugsteuernummer _________ bitten.
Meines Erachtens ist es bei der Berechnung und Ausfertigung des Steuerbescheides zu einem Fehler gekommen, da eine Berechnung nicht nach der Klasse T5 also nach dem Gewicht meines Fahrzeuges von 534 kg erfolgt ist.
Da für mein Fahrzeug keine Emmissionswerte unter den Punkten 14 und 14.1 meiner Zulassungsbescheinigung existieren und das Fahrzeug laut Fahrzeugschein Punkt „J“ mit der Kennzahl 89 geschlüsselt ist, müsste meines Erachtens eine Berechnung nach der Klasse T5 also für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, also nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet werden.
Ich sende Ihnen zusammen mit diesem Schreiben, sowohl die Kopie des Steuerbescheides über die Kraftfahrzeugsteuer mit. Des Weiteren finden Sie anbei die Kopie meine Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen bei der Überprüfung meines Steuerbescheides und weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe bis auf weiteres.
Mit freundlichen Grüßen
lg. Maggo
Jeder Tag ohne ATV ist ein verlorener Tag
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Hallo Gemeinde
heute habe ich eine Steuerrückerstattung über €186.-vom Finanzamt für meine Kuh bekommen. Das würde bedeuten, das ich nur € 33.- Steuern im Jahr zahlen muss.Der Bescheid steht allerdings noch aus. Am 24.10.2011 hatte ich Einspruch eingelegt.
Jetzt bin ich mal gespannt was im Bescheid steht.
Viele Grüße
Steffen
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ABS, wenn ich das schon höre - man muß doch die Chance haben, gepflegt auf die Schnauze zu fliegen! ;-)
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So, nun ist es amtlich.
Mein Ackerschlepper (MXU 500 IRS LOF DX) ist als Zugmaschine mit einer zulässigen Gesamtmasse von 596 kg geführt und dafür müssen € 33.- jährlich an das Finanzamt abgedrückt werden (Vor dem Einspruch waren es € 126.-).
Grundlage ist der Steuertarif nach § 9 Abs.1 Nr. 3 KraftStG
http://www.kfz-steuer.de/kraftstg/kfz-steuer_kraftstg9.php
Gruss aus der Pfalz
Steffen
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Hallo Steffen,
vielen Dank, damit hast Du vielen geholfen! Alle können sich jetzt auf Deinen Fall berufen [smile].
Herzlicher Gruß,
Andreas
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[quote="Batman"|p26827]Hallo Steffen,
vielen Dank, damit hast Du vielen geholfen! Alle können sich jetzt auf Deinen Fall berufen [smile].
Herzlicher Gruß,
Andreas[/quote]
Das bringt überhaupt nichts, sich beim FA auf irgendeinen anderen Fall zu berufen, weil jedes FA sein eigenes Süppchen kocht und machen kann was es will!!
MfG. Quattro
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Das liegt auch viel daran als was man das Fahrzeug zulässt ! Ackerschläpper oder als normales Quad !!
MFG Checker
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Das entsprechende Gesetz ist jedenfalls für alle gleich [wink]
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[quote="Checker"|p26832]Das liegt auch viel daran als was man das Fahrzeug zulässt ! Ackerschläpper oder als normales Quad !!
MFG Checker[/quote]
Als VKP ist die Sachlage ganz klar, denn dann ist es ein leichtes vierrädriges KFZ.
Als Ackerschlepper sieht die Sachlage etwas anders aus, denn viele FA´s wissen, dass ein Quad (bzw. ATV) im Normalfall überwiegend zur Personenbeförderung genutzt wird und daher Steuerrechtlich als Kfz. ohne Schadstoffklasse eingestuft wird.
Das FA ist übrigens nicht an die Verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs gebunden. (Da gibts auch Gerichtsurteile drüber, find sie nur gerade nicht).
MfG. Quattro
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