AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#1 von heavy 667 , 22.02.2013 05:57

Der Händler des Vorbesitzers meiner MXU 500 IRS LOF hat an dem Fahrzeug ne Abgasuntersuchung gemacht.
Nicht das mich das jetzt stört,aber seit wann braucht ein LOF Fahrzeug ne AU?
Bei meiner LTZ 400 brauchte ich jedenfalls nie ne AU.Ich stelle mir gerade die ganzen alten Ackerschlepper(Kramer,Porsche, Deutz usw.) bei ner AU vor.Gelächter.
Hab den Händler rein interessenhalber mal angerufen und der hat mir da irgendwas von "watweisich für Verhältnissen" blabla erzählt.Jedenfalls wolle der TÜV ne AU blabla.
Kann es sein, dass es hier nach Abzocke riecht?
Kennt sich da jemand mit aus?


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#2 von Stefan B 1983 , 22.02.2013 06:30

Ich mußte noch keine au machen,was normalerweise auch nicht notwendig ist.


Kymco MXU 400 4x4 LOF


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#3 von quattropit , 22.02.2013 08:06

Da bei LOF zugelassenen keine Emmisionsklasse eingetragen ist, weiß ich grad mal nicht mit welchen Werten die eine AU machen wollen!!
LOF braucht keine AU!
Nur mal so am Rande: wieso interessiert dich was der Händler des Vorbesitzers sagt oder macht? willst du auch bei dem Kunde werden?


MfG. Quattro

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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#4 von heavy 667 , 22.02.2013 10:33

Kunde will ich da nicht werden.
Es ist aber immer interessant zu wissen wie jemand "tickt", der bei seinem Fahrzeug ne Inspktion(hat dieser Händler nämlich gemacht, als das Fahrzeug noch beim Vorbesitzer war) duchgeführt hat.
Ich jedenfalls werde jetzt von meinem Händler noch mal "drübergucken" lassen.


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#5 von Dianthus , 23.02.2013 11:43

Wenn es sich um VKP handeln würde, dann hätte der Händler Recht, und beim TÜV würde die AU bei der HU miterledigt werden. Bei LOF wird das nicht gefordert.


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#6 von Hubert_IN ( gelöscht ) , 23.02.2013 12:27

Die StVZO ist da eindeutig - nach §47 Abs.1 sind LoF von der AU ausgenommen. Dies hat nichts damit zu tun ob tatsächlich eine LoF-Nutzung - grünes Kennzeichen - vorliegt; es geht einzig um die Typisierung des Fahrzeugs.

VKP hingegen, wenn über 400kg zGM müssen ins Röhrchen pusten

An deiner Stelle würde ich mit dem Prüfbericht und der Zulassungsbescheinigung nochmals bei der Prüfstelle vorsprechen und die Rückerstattung der AU-Gebühren wegen Unrechtmässigkeit fordern.

Damit lässt sich dann locker der Tank wieder füllen und Spass haben


PS: auf der DEKRA-Webseite ist dies auch so hinterlegt http://www.dekra.de/de/852


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#7 von der_nobody , 23.02.2013 13:24

Zitat von Hubert_IN im Beitrag #6


VKP hingegen, wenn über 400kg zGM müssen ins Röhrchen pusten





Ähm,
würde das bedeuten,dass die MXU 300R meiner Frau keine AU benötigt ???
Sie hat ja nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 397 Kg.


Gruß und so...


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#8 von Hubert_IN ( gelöscht ) , 23.02.2013 15:09

"Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h – mit Ausnahme von land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen und Staplern –, ..., müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens und der Anforderungen in Bezug auf die Kraftstoffe den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen."

so stehts in der StVZO und wenn das Quad nur 397kg zGM hat, dann wäre das nicht dabei - VKP hin oder her


Hubert_IN

RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#9 von der_nobody , 23.02.2013 16:41

Ich werde am Montag mal beim TÜV vorsprechen, mal sehen was die dazu sagen.
Auf jeden Fall mal ein ganz großes DANKESCHÖN an dich für diesen Tipp, Hubert.


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RE: AU bei nem ATV mit LOF Zulassung?

#10 von heavy 667 , 24.02.2013 06:53

Hallo Hubert.
Danke für die genaue Auskunft.Leider kann ICH nicht bei dem Händler vorsprechen(vielleicht auch ganz gut für den Händler), da ich die MXU aus HH erwarb(ich wohn im Rheinland,dat wör wat wick).Allerdings habe ich meinen Vorbesitzer informiert.Der hat den Spaß nämlich noch bezahlt.

Und es geht noch weiter.
Hab gestern mal die erste schnelle Fahrt mit der MXU gemacht.Da höre ich plötzlich so ein "Scheppern" (war mir zwar auch vorher schon aufgefallen,nur leiser).Angehalten und nachgeschaut.Was sehen meine ungläubigen Augen.Das Hitzeschutzblech vom Auspuff liegt lose auf dem Motor.Da keimt doch der Verdacht, dass da ne echte "Qualitätsinspektion" durchgeführt wurde.

Fahre jetzt nächste Woche zu meinem Händler und lasse ihn noch mal "drüberschauen".
Der Mann hat nen eigenen Quadrennstall und war einer der ersten in Deutschland überhaubt mit Quads.Er weiss zu 100 % was er macht.Sollte da noch mehr "?gepfuscht?" worden sein, informiere ich meinen Vorbesitzer und der kann sich sein Geld wiederholen.


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