RE: kleines Kennzeichen

#11 von Peter Bechtel , 20.03.2013 23:14

Hallo Sauerländer,
....geht doch,herzlichen Glückwunsch !! Die sehen gut aus- glaub mir!

Gruß Peter


 
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RE: kleines Kennzeichen

#12 von Der Sauerländer , 21.03.2013 12:00

So,jetzt glaube ich es erst.Ich halte sie in den Händen und es ging mal ohne Probleme.Dann werde ich sie mal schnell montieren und habe bis jetzt als einzigster einen kleinen Satz bei uns im Kreis.Gruss.


 
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RE: kleines Kennzeichen

#13 von Peter Bechtel , 21.03.2013 12:18

Welche Argumente hast Du ins Feld geführt?? Nochmals Herzlichen Glückwunsch
Gruss Peter


 
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RE: kleines Kennzeichen

#14 von Der Sauerländer , 21.03.2013 17:58

Ruhig und sachlich geredet und mich wie eine Klette am Tisch festgehalten.Dann hat sie ihren Vorgesetzten angerufen und der hat grünes Licht gegeben.[grin]Ich muss aber dabei sagen das ich in eine Zweigstelle bei uns auf dem Land war.Die Damen nennen unsere Fahrzeuge da Renntrecker.Unser Kreishaus weiß noch nichts davon und es gibt kein Rundschreiben.Also wird bei uns noch nach der alten Methode gemacht ausser bei den beiden Damen in dieser Filiale.War wohl mein Glückstag.Sieht jetzt sehr schick aus mein Trecker.Gruss.


 
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RE: kleines Kennzeichen

#15 von Peter Bechtel , 21.03.2013 18:08

Hallo,
bei uns im Kreis habe ich außer meiner auch noch keine gesehen, die ein kleines Kennz. hat.auch ich war damals auf unserer Außenstelle hier in D.dorf. Die kennt man vom sehen, weil die schon jahrelang diesen Job machen und wenn das zulässig ist, machen die das schon. Wüsste auch nicht wohin mit so einem großen,wegen der Seilwinde. Freuen wir uns,sieht gut aus!
Gruß Peter


 
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RE: kleines Kennzeichen

#16 von dimifuchsbaum , 18.04.2013 12:07

Ich hätte heute sogar fast ein kleines Motorradkennzeichen bekommen... nach der erfreulichen Zusage der bearbeitenden Dame in der Zulassungsstelle habe ich mir gleich zwei prägen lassen, zurück damit und bei der Klebefrau gelandet. Tja, nein, also das ginge nun wirklich nicht. Nie und nimmer... ich: "aber... aber, aber..." Nein, das ginge nicht. Kurz noch die nette Dame von zuvor zur Rede gestellt... ups.. ja, sie dachte, wegen LOF und so... hmm.. das wäre jetzt aber ganz doof gelaufen.

Ja klasse, zwei neue Schilder für den Keller [mad] Ich hatte noch kurz überlegt, einen kleinen Aufstand zu machen, aber das bringt ja eh nichts und kostet nur Zeit und Nerven. Schade... und erst gestern wieder 2 mit den neuen Motorradkennzeichen gesehen. [rolling_eyes] Jetzt kommen meine 25x20er Kuchenblechlein wieder ran, vielleicht versuche ich später nochmal die 13er Höhe, aber im Moment reicht es mir.

Gruß,
Dennis


 
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RE: kleines Kennzeichen

#17 von dimifuchsbaum , 19.04.2013 17:55

Ich habe jetzt auch noch einmal nachgehakt. Für Schleswig-Holstein scheint es wohl eine offizielle Auslegung dazu zu geben, die ich einfach mal hier widergebe:

Sehr geehrter Herr dimifuchsbaum,

eine Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens für Ihr Quad (LOF Zugmaschine Ackerschlepper) ist leider nicht möglich. Diese Kennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge ausgegeben werden, die eine EG-Typgenehmigung haben. Ihr Fahrzeug wurde jedoch mit einer Einzelgenehmigung zugelassen und fällt daher nicht unter die Regelung für verkleinerte Kennzeichen.

Die entsprechende Ausführung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein habe ich Ihnen zur Erläuterung beigefügt.

Gem. der aktuellen Fassung von Anl. 4 Abschn. 1 Nr. FZV gilt:

„Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.“

Einerseits bedeutet dies, dass verkleinerte Kennzeichen nicht zwangsläufig zuzuteilen sind, andererseits aber auch, dass diese Möglichkeit nur besteht, wenn ein Fahrzeug § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV erfüllt. § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV lautet:

„bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung“

Aus § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV folgt, dass hier unabhängig von der Schlüsselung der Fahrzeugart zu prüfen ist. Die Anforderung gilt in jedem Falle als erfüllt gilt, wenn das Fahrzeug über eine Typgenehmigung nach der Rili 2003/37/EG verfügt, eine weitere Prüfung ist dann nicht notwendig. Dieser Weg scheidet bei ATV bzw. Quads jedoch typischerweise aus. Es wäre zwar durchaus denkbar, dass auch ein ATV/Quad über die Rili 2003/37/EG genehmigt wird, allerdings sind dann alle in der Rili 2003/37/EG genannten Einzelrichtlinien zu erfüllen, was bei der typischen Bauweise von ATV bzw. Quads derzeit wohl nicht zu erwarten ist.

Bei Fahrzeugen ohne o.g. Typgenehmigung ist hingegen zu prüfen, ob die jeweiligen Fahrzeuge hinsichtlich des Fahrgestells mit den baulichen Merkmalen von Fahrzeugen nach der Rili 2003/37/EG vergleichbar sind. Auch diese Prüfung hat, wie bereits angemerkt, unabhängig von der zulassungsrechtlichen Festlegung der Fahrzeugart zu erfolgen, da hier rein auf technische Merkmale abgestellt wird.

Nach hiesiger Auffassung fallen typische ATV bzw. Quads aufgrund ihrer gängigen baulichen Merkmale des Fahrgestells nicht in den Geltungsbereich von § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV. Die baulichen Merkmale (z.B. Lenker, Sitzbank, i.d.R. geringe Anhängelast…) entsprechen i.d.R. der typischen Bauart des Fahrgestells von Fahrzeugen gem. Rili 2002/24/EG, was bedeutet, dass § 10 Abs. 6 Nr. 2 FZV anzuwenden ist. Aus hiesiger Sicht kann daher der Zuteilung eines sog. "verkleinerten Kennzeichens" grundsätzlich nicht zugestimmt werden.

Neben dem Vorgenannten ist zudem zu betonen, dass hinsichtlich der hinteren Anbringungsstelle des Kennzeichens von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen die Rili 2009/63/EG vollumgänglich zu beachten ist. Es ist also auch der Anwendungsbereich der Rili 2009/63/EG zu beachten, dieser lautet wie folgt:

(1) Als (land- oder forstwirtschaftliche) Zugmaschine gelten alle Kraftfahrzeuge auf Rädern oder Raupenketten mit wenigstens zwei Achsen, deren Funktion im Wesentlichen in der Zugleistung besteht und die eigens zum Ziehen, Schieben, Tragen oder zur Betätigung bestimmter Geräte, Maschinen oder Anhänger eingerichtet sind, die zur Verwendung in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind. Sie kann zum Transport einer Last und von Beifahrern ausgerüstet sein.
(2) Diese Richtlinie gilt nur für die in Absatz 1 definierten Zugmaschinen mit Luftbereifung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 40 km/h.

Da die in Frage kommenden Quads üblicherweise eine erheblich höhere, als der in Abs. 2 genannten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist der Verwendungsbereich von Art. 1 Abs. 2 nicht erfüllt; zudem ist grundsätzlich auch noch davon auszugehen, dass auch die Bedingungen von Abs. 1 nicht eingehalten werden.

Aus den genannten Gründen kommt die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens daher leider nicht in Betracht.

Mit freundliche Grüßen
fleißige Sachbearbeiterin


 
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RE: kleines Kennzeichen

#18 von Der Sauerländer , 19.04.2013 21:41

Da steig mal einer in unserem schönen Land durch.Also sind Fahrzeugen mit kleinem Schild Ringeltauben oder Glückskinder ab heute?Ich hoffe das sie mir das nicht wieder beim nächsten Tüv abnehmen.Man weiß ja nie.Gruss.


 
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RE: kleines Kennzeichen

#19 von dimifuchsbaum , 20.04.2013 14:07

Das wohl eher nicht. Aber was ich zitiert habe ist auch "nur" die Auslegung dieser Frage in Schleswig-Holstein. Anderenorts kann man es natürlich auch anders sehen. Ich habe noch einmal zurückgeschrieben und auf die Sitzung des genannten bundesweiten Fachausschusses hingewiesen. Evtl. ist da ja doch noch eine andere und dann einheitliche Regelung zu erwarten.

Gruß,
Dennis


 
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RE: kleines Kennzeichen

#20 von kymcoquad-driver , 20.04.2013 19:22

Hallo
Ein Kumpel von mir wohnt auch in Schleswig-Holstein(Henstedt-Ulzburg) und hat für seine Dinli 800 Evo ohne Probleme bei Zulassung kleine Kennzeichen bekommen.? Zugelassen bei der Zulassungsstelle in Norderstedt.
Gruß
Norbert


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Baujahr 2006
Blau
Koffer 12V Steckdose nachgerüstet ,Heizgriffe


 
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