Schwein gehabt... entweder gab es zu dem Zeitpunkt noch keine einheitliche Meinung dazu oder es gab sie schon und derjenige, der das abgestempelt hat, wusste nichts davon. Man muss ja nur unbesehen die Tante passieren, die am Ende die Plaketten raufklebt. Bei mir und meinem gescheiterten Versuch mit dem Motorradkennzeichen war sie leider auf Zack (war aber in Oldesloe, nicht in Norderstedt).
Gruß,
Dennis
Beiträge: | 304 |
Punkte: | 9 |
Registriert am: | 07.07.2012 |
Vielleicht besteht ja noch Hoffung:
"...noch liegt das Protokoll des BLFS nicht vor. Wird wahrscheinlich erst Mitte Mai. Sie können dann ev. noch mal nachfragen, ob sich Änderungen ergeben haben."
Beiträge: | 304 |
Punkte: | 9 |
Registriert am: | 07.07.2012 |
Nichts neues an der Front:
Sehr geehrter Herr dimifuchsbaum,
zu Ihrer Mail teile ich mit, dass mir leider immer noch nicht das Protokoll des BLFA-FZ vom 16./17.04.13 vorliegt.
Unabhängig davon gilt in Schleswig-Holstein derzeit meine per Mail am 27.02.13 an die Zulassungsbehörden des Landes gerichtete Anweisung, das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Quads nur vergeben werden dürfen, wenn diese nach der Richtlinie 2003/37/EG als lof-Zugmaschine typgenehmigt sind. Das bedeutet, dass Quads mit einer Einzelgenehmigung nicht mit verkleinerten Kennzeichen ausgerüstet werden dürfen. Da Quads auch nicht nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells mit lof-Zugmaschinen gleichzusetzen sind, sondern lediglich in Anlehnung an die lof-Richtlinie eingestuft werden, weil sie sonst nicht zulassungsfähig sind, können Sie nicht mit verkleinerten Kennzeichen versehen werden. Aufgrund meiner Mail vom 27.02.13 gehe ich davon aus, dass in Schleswig-Holstein seit diesem Zeitpunkt bis zu einer endgültigen Klärung keine verkleinerten Kennzeichen mehr zugeteilt werden.
Beiträge: | 304 |
Punkte: | 9 |
Registriert am: | 07.07.2012 |
So, das war's dann... :-(
[quote]Sehr geehrter Herr dimifuchsbaum,
für Ihre Nachfrage danke ich Ihnen. Leider hatte ich Ihre Anfrage aus den Augen verloren. Ich bitte dieses zu entschuldigen.
Der BLFA-FZ hat das Thema erörtert und dazu folgenden Beschluss gefasst:
„Nach kurzer Diskussion legte der BLFA fest, dass Quads mit einer bbH von mehr als 40 km/h in der Bauart nicht den LoF-Fahrzeugen gem. Richtlinie 2033/37/EG entsprechen und damit herkömmliche Kennzeichenschilder führen müssen. Eine Klarstellung in der FZV wird als nicht notwendig erachtet. Die Länder werden gebeten, ihre Zulassungsbehörden entsprechend zu in-formieren.“
Die Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein sind entsprechend informiert worden, so dass die vorläufige Regelung weiterhin Bestand hat. Ich hoffe, Ihnen damit die gewünschte Auskunft gegeben zu haben.[/quote]
Beiträge: | 304 |
Punkte: | 9 |
Registriert am: | 07.07.2012 |
An meiner KXR habe ich damals (2004) auch hinten und vorne ein "80er-Kennzeichen" bekommen. Nun ist das vordere schon etwas hinüber (verbeult, Schraublöcher ausgebrochen).Ich würde mir ja gerne ein neues machen lassen, habe aber Bedenken das ich dann ein Kuchenblech verpasst bekommen.
Gibt es da sowas wie eine "Besitzstandsreglung"?
Gruß Hoshi
„Ich bin Atheist, Gott sei Dank!“
Beiträge: | 68 |
Punkte: | 68 |
Registriert am: | 16.09.2013 |
Hallo hoshi,
Bei dem Auto unseres Sohnes war durch Auffahrunfall das hintere Kennzeichen kaputt. Meine Frau hat ohne Vorlage der Papiere ein Neues bekommen. Sie hat einen Berechtigungsschein für ein Neues von der Zulassungsstelle erhalten, damit ein Ersatzschild prägen lassen und beim Stempeln durch die Zulassungsstelle dann das Alte entstempeln lassen. Da hat gar keiner gefragt,wovon das Kennzeichen ist. Ruf doch mal bei deiner Zulassungsstelle an und frage ganz unverbindlich nach, was du mitbringen musst um einen Ersatz für ein beschädigtes Kennzeichen zu erhalten. Wovon das ist, musst du ja nicht sagen. Versuchs einfach!
Grüße Peter
Beiträge: | 238 |
Punkte: | 238 |
Registriert am: | 04.03.2012 |
hi ich wollte auch bei meiner maxxer 450i klaines kennzeichen. keine chance!!! gibts nur für LOF zulassung!
lg.
Beiträge: | 6 |
Punkte: | 6 |
Registriert am: | 16.04.2015 |
[quote="k.k."|p46028]hi ich wollte auch bei meiner maxxer 450i klaines kennzeichen. keine chance!!! gibts nur für LOF zulassung!
lg.[/quote]
Wer kauft sich auch ne 450er als VKP?
Aber auch mit LOF hast du bei den meisten Zulassungsstellen keine Chance ein kleines Kennzeichen zu bekommen.
MfG. Quattro
www.luwest.de
Beiträge: | 344 |
Punkte: | 49 |
Registriert am: | 27.07.2012 |
image.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)....da hab ich aber Schwein gehabt...[smile]
Beiträge: | 238 |
Punkte: | 238 |
Registriert am: | 04.03.2012 |
Beiträge: | 238 |
Punkte: | 238 |
Registriert am: | 04.03.2012 |