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Moin zusammen,
ich weiß auch nicht wie ich jetzt drauf komme, aber ich wollte das schon immer mal fragen. In den Papieren meiner MXU 500 IRS finde ich an keiner Stelle die verlängerten (meiner Meinung nach nicht so schönen, aber ist Geschmackssache) Kotflügelverbreiterungen. Ich habe sie auch gar nicht erst anbauen lassen und mein Händler sagte, er weiß von keinem, bei dem mal danach gefragt wurde. Ich habe hier aber ja schon an der einen oder anderen Stelle von Ausnahmegenehmigungen gelesen, damit auf die Verbreiterungen verzichtet werden kann. Aber wozu, wenn sie nicht in den Papieren stehen? LOF gibt es bei anderen Herstellern ja auch ohne diese übertriebene Größe, wer kann also "unterwegs" beurteilen, ob das so wie sie dasteht nun LOF-konform ist oder nicht (wenn wie gesagt nichts in den Papieren steht)?
Was meint Ihr bzw. steht bei Euch was in den Papieren?
Gruß,
Dennis
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Die brauchen auch nicht in den Papieren stehen weil sie ja zur LoF Zulassung gehören.
Der Gesetzgeber fordert bei LoF halt Radabdeckungen .
Im Moment kommen manche Hersteller noch mit ner Ausnahmegenemigung davon ab aber das soll auch bald vorbei sein.
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Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!
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Also, wenn du bei einer Kontrolle jemanden erwischt, der Ahnung hat, sieht er, dass deine Radabdeckung nicht ausreichend ist.
bei mir ist in den Papieren eingetragen: §36A STVZO Radabdeckung nicht ausreichend.
Wobei dieser § ist mal wieder sehr schwammig formuliert!!
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,
eisenbereifte Fahrzeuge
Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);
die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von Langholz.
(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.
MfG. Quattro
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Ich hab meinen Händler gleich beim Kauf gesagt das er diese unmöglichen Radabdeckungen gar nicht erst ranbauen brauch , ggf. gleich abbauen soll . Er sagte mir darauf , das danach eh kein Hahn kräht . Ich lasse es also drauf ankommen . Mit so komischen Kuchenblechen fahre ich auf jedenfall nicht rum .
Mal ehrlich , warum sollen denn die Radabdeckungen nicht ohne diese riesen Plastikteile ausreichend sein ? Meine Reifen laufen auch so noch immer innerhalb der geschützten Karosse .
Wenn man das bei vielen Quads mit LOF anschaut z.b. Yamaha Raptor usw. usw. , da ist doch gar nichts geschützt . Ausnahmegenehmigung hin oder her .
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das das bei einer Kontrolle mal entdeckt bzw. bemängelt wird .
Die etwas älteren MXU 400/450/500 Modelle hatten das doch auch vorher nie .
Wenn ich mit meinen Leuten im Gelände bin , sehen die schon nach 10 Minuten aus wie die Orks beim Schlammsuhlen . Da muss ich mich schon echt anstrengen bis ich mal die richtige Einheitsfarbe drauf hab .
Gruß
SEEGE
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Hallo Seege,
ich glaube auch nicht, daß man Ärger bekommt. Höchstens zur TÜV-Vorführung würde ich sie dran machen, wenn keine Ausnahmegenehmigung eingetragen ist. Die X8 hat aber eine.
Gruß,
Andreas
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Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin!
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Das mit den Abdeckungen hat schon seinen Sinn - LoF sind Fahrzeuge die im Regelfall in extrem schmutzbehafteten Bereichen (Felder, Wiesen, etc) benutzt werden. Um andere Verkehrsteilnehmer dann vor abschleudernden Fremdkörpern zu schützen ist eine umfangreiche Abdeckung erforderlich.
Wir haben sie dran gelassen, da sie zum Einen das Fahrzeug deutlich freier von Einschmutzungen hält und andererseits den martialischen Eindruck verstärkt. Vor allem die Schloßseite des Heckkoffers wäre ohne die Abdeckung wohl ziemlich verkrustet
Dass es Ansichts- und/oder Geschmackssache ist, ist ja klar und da soll auch jeder seine Meinung haben. Mir ging es letztlich nur um die Frage, ob das bei anderen im Schein steht oder - wie bei mir - nicht. Wenn es dann doch mal jemanden interessiert oder auffällt, dann muss man halt sehen, was passiert...
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bei meiner irs (einer der ersten... da gab es noch kein lof Kit) steht es in den papieren
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[quote="dimifuchsbaum"|p32491]Dass es Ansichts- und/oder Geschmackssache ist, ist ja klar und da soll auch jeder seine Meinung haben. Mir ging es letztlich nur um die Frage, ob das bei anderen im Schein steht oder - wie bei mir - nicht. [b]Wenn es dann doch mal jemanden interessiert oder auffällt, dann muss man halt sehen, was passiert...[/b][/quote]
Für eine defekte Feststellbremse gibt es drei Punkte in Flensburg und 121,00€ Strafe.
http://www.dasquadforum.de/20/quad-und-atv-allgemein/allgemeine-fragen-zum-thema-quad/28477-polizeikontrolle-feststellbremse-kaputt.html?s=0d32fea749fefa4416b28d826346139ec711e036
Wenn der kontrollierende Beamte Ahnung hat wird es bei fehlenden Karosserieteilen wohl teurer vermute ich.
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Ist jetzt am Thema vorbei, aber [b]könnte[/b] ggf. auch nur so ausgehen (man findet sicher auch noch was anderes, wenn man will):
Bußgeldkennzahl: 336012
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie führten das Fahrzeug <ohne/mit unzureichender> Radabdeckung.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 36a, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 5 Euro
Quelle: [URL=Polizei Bayern]http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&tb=1&ri=292&rn=1259&type=bgk&bukgeldvon=1&bukgeldbis=40&tt=01.03.2012[/URL]
Aber ich kann auch gerne nochmal einen Polizisten fragen, kommt morgen zum Grillen vorbei [shy]
Gruß,
Dennis
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