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Hallo,
Ich hatte gestern das vergnügen meine MXU 250 beim TÜV vorzufahren. Hat alles soweit geklappt, einzigstes Manko sei die fehlende Nebelschlussleute. Laut TÜV müssen alle PKW, also auch Quads eine solche Leute besitzen!?!?
Nach einigen Recherchen im www habe ich herausgefunden, dass es Umrüstsätze mit Nebelschlussleuchte wohl für Quads gibt, die als Zugmaschine zugelassen werden sollen. Eine Zulassung als Zugmaschine strebe ich allerdings nicht an, am liebsten würde ich dem lieben TÜV-Beamten einen Paragrafen oder eine Verordnungen zeigen, in der "leichtere" PKWs von dieser Pflicht ausgenommen sind.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Ausnahmeregelungen gibt und diese mit entsprechenden TÜV-tauglichen Verweisen belegen?
Danke
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Wenn du keine Anhängerkupplung dran hast brauchst du auch keine Nebelschlussleuchte !
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Nur Quad und ATV mit ZM o. LoF Zulassung brauchen eine Nebelschlussleuchte!
Soll Dir der TÜV Mokel Zeigen das Du eine Brauchst!
Kann sein das er sich Vertan hat durch die Werkseitige Doppeltbeleuchtung der MXU.
Nichtmal die AHK alleine ist Grund für eine Nebelschlussluchte sonder nur die Zulassungsart!
Und wenn dann hätte Er auch den fehlenden Rückfahrscheinwerfer Bemengeln müssen wobeiMeine MXU 500 auch keinen hat (Origenal Kymco)
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Zitat von Südländer
Danke für den Input, aber wo kann ich das offiziell nachlesen?
Schau dir das mal an, vielleicht hilft dir das weiter --> http://www.kues.de/presse/informiert/flyer/Quad.pdf
Seite 2 Lichttechnische Einrichtungen
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Hi sensemann,
der Beitrag hier ist zwar alt, aber da ich jetzt auch das erste mal zum TÜV muss, stellte sich für mich auch die Frage der Nebelschlussleuchte. Alles was ich bis jetzt erfahren habe ist, dass ich keine brauche, weil meine MXU als VKP zugelassen ist. Soweit so gut.
Nun lese ich mit erstaunen deinen Beitrag, in dem du schreibst, dass man als VKP keine braucht. Erstaunt deshalb, weil in deinem Anhang eindeutig zu lesen ist, dass eine Nebelschlussleuchte doch Vorschrift ist
ZITAT :
4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeföderrung bis 400 Kg - also VKP
Lichttechnische Einrichtungen -
- Vorgeschrieben: Warnblinkanlage, Begrenzungsleuchte.
Nebelschlussleuchte, wenn das Fahrzeug eine nationale Betriebserlaubnis besitzt und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60km/h beträgt ???????
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Als VPK brauchst Du keine NSL. Soll er Dir zeigen wo das steht.
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Hi mister X,
so sehe ich das ja auch, aber les mal den Link vom sensemann, da steht was völlig anderes. Kapier ich jetzt auch nicht so ganz.
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Das schreiben ist von der Küs, das heißt aber nicht das es gesetzlich irgendwo steht.
Ich habe 2 Quads mit VKP Letzte Woche Durch den Tüv(KÜS) gebracht . nach einer Nebelschlussleuchte haben sie überhaupt nicht geschaut. Einen von der KÜS habe ich gefragt, und seine aussage war, das Nebelschlussleuchte nur bei LOF/ZM
vorhanden sein muss.
http://www.quad-treff-nord.de
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Ja, so kenn ich das auch, deswegen hat mich das mit der Küs ja so verwundert.
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