Ich war mit meiner Kuh (MXU 700) beim Kollegen der beim TÜV arbeitet um eine neue Reifengröße einzutragen.
Hintergrund ist:
Zu den bereits eingetragenen Reifengrößen 26x8-14 und 26x10-14 gibt es nur eine kleine Auswahl an Reifen, diese sind dazu noch sehr kostspielig.
Für die etwas breiteren Reifengrößen 26x9-14 und 26x11-14 gibt es eine sehr große Auswahl an Reifen, die auch wesentlich preiswerter sind.
Das Eintragen war auch ohne die Schmutzfänger kein Problem, die Räder sind ausreichend abgedeckt.
Die breiteren Reifen passen übrigens wunderbar auf die original Felgen ;)
Bei dem Besuch habe ich auch gleich die Anhängelast erhöhen lassen,
die ist per Gesetz nämlich das 1,4 Fache des zulässigen Gesamtgewichts. Bei unserer Kuh ist die Anhängelast = zGG also 590kg
Die gebremste Anhängelast liegt jetzt bei 827kg, die ungebremste bleibt unverändert.
Anbei die notwendigen Unterlagen für die Eintragung der Anhängelast (Mustergutachten MXU700)
Und mein Gutachten vom TÜV, das es bei euch keine Probleme geben sollte.
https://cloud.frischke.net/owncloud/publ...e05e694b3d6f78d
Gruß Marcel
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Wäre für mich auch sehr interessant. Gehe meine Kuh morgen abholen
Wenn jemand was wissen will einfach fragen
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Danke dir sehr interessant
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Hallo Marcel,
war diese Woche beim Tüv, hat mir leider nichts eingetragen zwecks fehlenden Prüfprotokollen.
Kannst Du mir evtl weiterhelfen ?
Gruß Hermann
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Guten morgen Hermann123
ich hatte auch ein Problem mit dem Eintragen. Ich war in Wolfsburg (Altes Bundesland) beim TÜV und die haben sich quer gestellt wegen der Eintragung. Aussagen wie "Das bekommt man nie im leben eingetragen" waren seine Antworten auf meine Fragen.
Nun ist bei mir alles eingetragen der Trick dabei ist. Man fährt in die neuen Bundesländer und dort nicht zum TÜV sondern zur Dekra. Denn was viele nicht wissen in den neuen Bundesländern darf die Dekra solche Sachen auch eintragen.
Aus welchem PLZ Bereich kommst du?
Es Grüßt Timo
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Ich war bei einem speziellen Prüfer vom TÜV Süd. Dieser ist spezialisiert auf Landmaschinen und Ackerschlepper.
Den Musterbericht vorgelegt. Dort ist vermerkt dass das 1,4-fache vom zGg. als gebremste Anhängelast technisch machbar ist.
Und wenns technisch machbar ist, MUSS es auch eingetragen werden können! Punkt. Da braucht es keine Bescheinigung/Erlaubnis von MSA.
Falls der TÜV-Prüfer sich quer stellen sollte, Beschwerde beim Vorgesetzten einleiten und den Fall zur internen Prüfung weiterleiten.
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Hallo
Ich kan n leider keinen der beiden links öffnen kann mir jemand helfen
Danke
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