Hallo zusammen,
bei uns in Osnabrück sagt die Polizei das man für ein
Quad auch eine Umweltplakette braucht.
Und auch im Quadforum von motor-talk.de wurde dies
schon geschrieben.
Was ist denn jetzt dadran? brauch ich oder brauch ich nicht?
Heißt es nicht das die Umweltplakette gut sichtbar in die
Windschutzscheibe geklebt werden muss?
Wie soll ich das denn bitte machen?
Der User über mir popelt
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gute frage, ich könnte mir schon vorstellen, dass du eine brauchst, da ein quad ja jetzt als auto zählt.
allerdings werden die ja eig. von innen angeklebt... wo willst du es bei einem quad dran kleben, wenn du
garkeine scheibe hast?
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In Antwort auf:
Wie soll ich das denn bitte machen?
Von innen ins Visier kleben.
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Ja - da hat mister x scho recht.
Wie denn sonst??
Oder hast so ne Wind Scheibe dran??
Evtl. reicht es ja wenn du sie "mitführst"??
Grüße
Quadrider
Geht nicht - gibts nicht!
Wo andere aufhören fang ich erst mal an!
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^^ ins visier :-D
ich will mal die reaktion vom polizisten sehen, wenn er dich anhält un dein halbes gesicht durch die plakete bedeckt ist :-D
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Hi,
für das Visier des Helms gilt Dasselbe wie für die Scheibe des PKWs : der Aufkleber kommt rechts unten in die Ecke und ist somit nicht im Sichtbereich des Fahrers. Taugliche Helme Model "Lord Helmchen" findet Ihr im Spaceballs- Shop um die Ecke
Scherz beiseite, hab gestern unser Quad zugelassen und mal nachgefragt, ob die mir in der Zulassungsstelle ne Plakette verkaufen würden. Ganz klare Aussage der Behörde: für Quads werden keine Plaketten ausgegeben. Also fahr ich ohne. Genau wie bei meinem Mopped auch.
Viele Grüße
blackbeast
Pferdetaxifahrer
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wie ist das nun mit asu? ich hab schon quads gesehen (ua in der quadwelt) die hatten eine au plakette am vorderen nummerschild,dann werden die auch ne au brauchen.
gilt das dann nur für zm zulassung (wobei ich dachte gerade da entfällts) oder wie?
meins ist als vkp zugelassen und ich hab keine au plakette
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Das mit der AU ist schon seit 2 Jahren bei einem Quad und Motorad nicht mehr aktuell und aus diesem Grund bekommen wir auch keine Umweltplakete.
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Hier ein kleiner Auszug aus einem Artikel der DEKRA (Quadrelevante Teile in rot):
Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten
Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. Die ersten Umweltzonen wurden zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Umsetzung der Verordnung soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
* Mobile Maschinen und Geräte
* Arbeitsmaschinen
* 2- und 3-rädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller)
dazu gehören auch leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Quads).
* Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (wie Traktoren).
* Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis).
* Historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen und ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.
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