Hallo zusammen, der Frühling naht..... meine Frage: Darf an der MXU die Trägerplatte für das Schneeschild im Sommer dranbleiben? Gemeint ist das Teil auf dem Bildschnellkupplung-tielba-1-4-rger.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Du darft dieses Anbauteil nur dann im Bereich der StVO dranhaben, wenn eine entsprechende Genehmigung vorhanden ist. Dabei ist es egal, ob es eine ABE, EBE oder ETG ist. Wichtig ist, dass auf dem Teil eine E... - Nummer ist. Wenn nicht, dann musst du immer eine Bauartgenehmigung für das Bauteil mitführen. Hast du keins von Beiden, dann besteht keine Zulassung im Bereich der StVO und du musst es abbauen.
Hallo Spirit, danke für die Auskunft. ABE, EBE, ETG habe ich alles nicht. Aber ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Siehe Bilder. (Ziffer 22 Zeile 4 müsste das Teil genannt sein.)
Dazu auf Seite 2 Merkblatt für Anbaugeräte VKBL 1999 S268
In diesem Merkblatt unter Zifer 4.2 4.2. Bauartgenehmigung und Prüfzeichen für Fahrzeugteile (§ 22a StVZO) Für Anbaugeräte besteht keine Bauartgenehmigungspflicht. Das gilt auch für die Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an lof Zugmaschinen angebracht werden.
ich denke das ist so eine Verbindungseinrichtung.
Aber 4.8 4.8. Verkehrsgefährdende Fahrzeugteile (§ 30c Abs. 1 StVZO) Kein Teil darf so über das Fahrzeug hinausragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdet; besonders dürfen Teile bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Soweit sich das Hinausragen der Teile nicht vermeiden lässt, sind sie abzudecken. Ist dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so sind sie durch Tafeln oder Folien kenntlich zu machen (s. Beispielkatalog über die Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft, VkBl 1985, S. 436 ff.). Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.
Abdecken???
Gruß Jürgen
Angefügte Bilder:
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Der Schein nennt sich auch "Betriebserlaubnis für Anbauteile" , Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder Ersatzbetriebserlaubnis. Das Ding ist leider bundesweit nicht einheitlich und sieht überall etwas anders aus, stört aber nicht. Du musst diesen Schein bei Fahrzeugkontrollen immer mit vorzeigen, also immer schön mitführen. Groß Jörg PS: Abdecken ist gut, wenn möglich. Im Falle eines Unfalls möchte ich als Fußgängen keinen Kontakt damit haben.
Hallo Spirit, ja dass ich den Schein immer mitführen muss habe ich durch ein Schreiben der Zulassungsbehörde damals mitgeteilt bekommen. Das mit dem Unfall ist mir eben auch nicht geheuer, zumal das ja auch in dem Merkblatt erwähnt ist. Da genügt es ja schon wenn das ATV irgendwo steht und ein Fußgänger (oder ich selbst ) bleiben beim Vorbeilaufen hängen. Nur Abdecken, das würde ja bedeuten, sowas wie einen kleinen Stoßfänger, wenn's was bringen soll. Vielleicht könnt man ja ein Ersatzrad anbringen, wäre gepolstert und nicht so kantig. Auf der anderen Seite sind an Ackerschleppern oder Baumaschinen auch solche Anhängevorrichtungen - unabgedeckt Gruß Jürgen
ZitatAuf der anderen Seite sind an Ackerschleppern oder Baumaschinen auch solche Anhängevorrichtungen - unabgedeckt
Naja, die sind erstens deutlich weniger scharfkantig und zweitens haben die Geräte eine deutlich niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Letztendlich wird im Fall des Falles ein Richter entscheiden, ob die Abdeckung erforderlich und / oder ausreichend war. Und in welcher Höhe Dich eine Teilschuld für entstandene Schäden oder Verletzungen trifft. Wie weiter oben schon ausgeführt: Du darfst das Teil prinzipiell dranlassen, aber Du hast eben auch eine Schadensminderungspflicht, völlig unabhängig von der Zulässigkeit. Das betrifft z.B. auch die heute weit verbreiteten abnehmbaren Anhängerkupplungen an Pkw: Nimmst Du sie nicht ab und ein anderer fährt Dir hinten drauf, dann bekommst Du eine Teilschuld, weil sein (selbstverschuldeter !!!) Schaden durch Dein Verhalten erhöht wurde. There you go!
Stoßfänger ist so eine Sache ... der braucht ja als eigenes Anbauteil auch schon wieder eine irgendwie geartete BE ...
Deswegen - wenn der Aufwand, das Ding abzubauen nicht allzu hoch ist und es über einen längeren Zeitraum nicht wirklich gebraucht wird, dann bau es ab. Im anderen Fall frag mal den TÜV / DEKRA / etc. welche Lösung die befürworten würden bez. Abdeckung. Die haben ja schließlich ganz offiziell (!) nicht nur einen Prüf-, sondern auch einen Beratungsauftrag ! Und wenn Du Dich daran hältst, bist Du rechtlich zumindest weitgehend safe.
Von Tielbürger gibt es eine Stoßstange, die man an der Schnellwechselaufnahme anbringen kann. Art-Nr. AN-006-030-TS für Rasentraktor. Kostet zwischen 70 und 80 Euro. Ob die sich lohnt, weiß ich allerdings nicht. Grüße