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'N Abend,
nur zur reinen Information sei nachstehendes Dokument hier verlinkt:
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anwendung der Stufe Euro 5 auf die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“
(COM(2018) 137 final — 2018/0065 (COD))
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...:C:2018:367:TOC
Daraus u. a. auch für's weitere Verständnis in Punkt Quad, welches ja prioritär mit Klasse L7e gesegnet wurde.
Zitat
Die Typgenehmigungsanforderungen, die seit dem 1. Januar 2016 für „Fahrzeuge der Klasse L“ (5) gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und den vier dazugehörigen Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (6) festgelegt.
Dieses auch mit Blick auf die Winterreifendiskussion, die es hier im Forum hat.
Zur Erinnerung: Eine EU-Verordnung ist unmittelbar gültig und bedarf zu ihrer nationalen Gültigkeit, bzw. Anwendungspflicht keiner Umsetzung in nationales Recht.
mfg
wauhoo
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Aber LoF ist ja noch Aussen vor ...
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sagt mir ich soll auf mich warten!
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Und auf was willst Du jetzt hinaus? Daß Schadstoffgrenzwerte für Neuzulassungen abgesenkt werden könnten, wie schon seit Jahrzehnten?
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