Lt. Paragraph 42 Absatz 2 darf die tatsächliche Gesamtmasse des ungebremsten Anhängers nicht mehr als die Hälfte der Leermasse + 75 kg des ziehenden Fahrzeuges betragen. In den technischen Daten der 500IRS stehen ca. 452 kg Leermasse fahrbereit inkl. Fahrer bei LoF, 377 kg fahrbereit, d. h. die haben die Flüssigkeiten schon dabei. Selbst mit LoF hättest du nur 226 kg max. Anhängelast nach StVO minus den Anteil an Betriebsstoffen. Selbst bei meiner LoF stehen nur 148 kg ungebremst und 450 kg gebremst in der Zulassung und ich vermute, dass das mit der Auslegung der Bremsen zu tun hat. Bei einer VKP Zulassung mit 15 kW, der Hälfte von meiner, würde ich es mit der Anhängelast nicht übertreiben, wenn ich schon sehe, wie sich bei meiner mit 25 kW das Fahrverhalten, speziell Anzug, Höchstgeschwindigkeit und Bremsverhalten, mit einem leeren Anhänger von ca. 200 kg Anhängelast gebremst ändert.