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Hey ho,
die Originalscheinwerfer sind ja ziemlich lahm, deswegen würde ich gern zusätzliche mit LEDs anbauen, aus Kostengründen am liebsten welche ohne eigene Zulassung. Ich würde sie über einen Extraschalter laufen lassen und unter den Originalscheinwerfern anbringen.
Darf ich sie im Straßenverkehr als zusätzliche Scheinwerfer legal einschalten (als Auf- oder Abblendlicht)?
Müssen sie eingetragen werden?
Habt Ihr Erfahrungswerte?
Außerdem: Muss ein LED-Rückscheinwerfer zugelassen bzw. eingetragen werden, wenn er direkt mit dem Rückwärtsgang geschaltet wird?
Darf man zusätzliche LED-Blinker anbringen?
Was ist legal, was nicht?
LG ~ der Tim.
Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboss zu sein, aber nie das Material dazwischen. (Norman Mailer)
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Im öffentlichem Straßenverkehr sind Arbeitsscheinwerfer nicht zulässig!
Arbeitsscheinwerfer müssen nicht eingetragen werden .
Rückfahrscheinwerfer geht auch wenn zugelassen
Led Blinker sollten auch gehen wenn sie ein E Zeichen haben. Aber ich denke die originalen müssen dann außer Betrieb genommen werden.
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Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!
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So macht's ja echt keinen Spaß. Halte ich für Abzockerei. Aber danke. Werd mich entsprechend verhalten...
LG ~ der Tim.
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