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Hy
wie sieht es mittlerweile mit dem Rechtlichen aus was LED Standlicht betrifft ?
eure Erfahrungen ( Meinung)
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Hi, ich habe alles was bei mir möglich ist auf LED umgerüstet.
Sprich kennzeichenbeleuchtung und Nummernschild.
Allerdings ist alles selbergebaut und deshalb in den orginalgehäusen unauffällig.
Vorne habe ich zwei 10mm warm weiß LED's mit 1 watt jeweils über spannungsregler
hinten zwei 20.000ccd LEDS die sind aber viel zu teuer und hell.
Eine reicht, allerdings iust der spannungsregler dann zu groß.
Wenn jemand fragt?! keine ahnung :P
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mal nen Bild?
Steh auf , wenn du am Boden bist, Steh auf, auch wenn du unten liegst.....
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Rein rechtlich ist jegliche Veränderung an den Beleuchtungseinrichtungen nicht zulässig.
Außerdem: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht, im Ernstfall erlischt Deine ABE des Fahrzeuges, das heisst dann:
Führen eines Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis = Straftat
da dann die ABE erloschen ist, besteht auch kein Versicherungsschutz, das wiederrum ist
Führen eines Fahrzeuges ohne Pflichtversicherung = 2. Straftat
Ergebnis: 8 Punkte in Flensburg, die 5 Jahre drin bleiben wegen der Straftat,
sollte es in der Probezeit sein, Entzug der Fahrerlaubnis...
aber alles Auslegungssache des prüfenden Polizisten vor Ort.
Eine LED, wie auch immer der Aufbau und auch immer das Farbspectrum, ist als Standlicht nicht gestattet
Zitat von Maxxer450i
Eine LED, wie auch immer der Aufbau und auch immer das Farbspectrum, ist als Standlicht nicht gestattet
Das Interessiert mich, wo steht das, das man eine LED nicht als Standlicht nehmen darf??
Dann ticken die Uhren im Norden wohl anders, hier ist es erlaubt wenn sie ein E-Prüfzeichen haben.
http://www.quad-treff-nord.de
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Wundert mich auch etwas,dann sind die ganzen Audi mit LED Standlicht ja Gesetzeswidrig......
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Wir reden hier von Standlicht, nicht von TFL oder Leuchten. Ich selber fahre einen neuen Audi A6. Das Standlciht ist auch dort weiterhin eine ganz normale Lichtsockellampe. Eine LED kann gar kein E-Prüfzeichen haben, diese werden grundsätzlich nur für "Leuchten" vergeben und der Unterschied zwischen einem Leuchtmittel und einer Leuchte muss ich wohl nicht erläutern.
Naja aber schon klar, da sind sie wieder die Halbwissenden aus den Foren. Ich sag ja nur wie es ist. Mehr nicht. Wer es nicht glauben will, ist völlig okay. Solange man nicht den richtigen Polizisten vor dem Fahrzeug stehen hat oder einen gut geschulten Prüfer ist auch alles okay.
Außerdem hast Du aber auch recht, es steht nirgendwo was nicht erlaubt ist, sondern es steht was erlaubt ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Und über die Beleuchtung bei Audi z.B. das neuen Schweinwerferkonzept vom A8 ist nur für den A8 bauachtbedingt zugelassen, eine sogenannte Einzelabnahme für die Baureihe.
Wenn Ihr auch mal schaut und nach Glassockel-LED-Standlichtbirnen sucht, dann findet Ihr bei jedem seriösen Anbieter den Kommentar: "im Bereich der STZVO nicht zugelassen"
Ich selbe rwurde schon oft genug wegen son einem Blödsin angehalten. Ich selber finde es totalen Quatsch ob nur ne normale Glühlampe oder ne LED drin ist. Aber naja, so ist es eben
Ja Halbwissenden..,Is klar.
Du solltest aber auch wissen das zb der S6 TFL in der Stoßstange hat welche als TFL und Standlicht fungieren und auch das entsprechende Prüfzeichen besitzen und zugelassen sind.
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Genau,Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Übrigens,die Kennung A deutet bei einer Leuchte auf Standlicht hin,wenn Du jetzt mal eine der besagten Leuchten in der Hand hast...schau mal drauf.
Fakt ist das die (als Beispiel) S6 TFL eine E Zulassunfg als TFL und gedimmt als Begrenzungslicht(Standlicht) haben, da kannst Du hier reden was Du willst.
Für mich ist das Ding damit gegessen.
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