Hallo Leute,
habe folgende Info von RP bekommen:
Seit dem 29.11.2010 gibt es sie: Die Winterreifenpflicht!
Was ist das?
Bisher war in § 2 Abs. 3a StVO recht schwammig geregelt, dass Kraftfahrzeugführer die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse anzupassen haben. Jetzt hat der Bundesrat diese Formulierung klar geregelt. Alle Kraftfahrzeuge, auch Zweiräder und Quads, müssen ab sofort bei - Zitat: "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" - mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein.
Was sind geeignete Reifen?
Hierzu zählen, nach europäischer Regelung, Winterreifen mit der allseits bekannten "M+S" Kennzeichnung, oder der "Schneeflocke". Zulässig sind außerdem Allwetterreifen mit diesen Markierungen. Verboten sind Sommerreifen, oder Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 1,6mm. Unsere Empfehlung ist ganz klar ein Mindestprofil von 4mm.
Was passiert, wenn ich ohne Winterreifen fahre?
Wer ohne geeignete Bereifung erwischt wird, zahlt mindestens 40 Euro Strafe, bei "Beeinträchtigung" der Straßenverkehrsordnung werden bis zu 80 Euro fällig. Im zweiten Fall bekommt man dafür als Rollerfahrer schon einen geeigneten Satz Reifen. Grundsätzlich gilt: Wer mit Scooter oder Quad im Winter sicher unterwegs sein möchte, sollte keinesfalls auf Winterbereifung verzichten.
Was ist zu tun? Auf meiner Maxxer 250 mit Strassenreifen (Original Kenda) habe ich kein Winterreifensymbol oder M+S gefunden. Darf ich jetzt nicht mehr im Winter fahren?
Gruß,
geschue
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Für ATVs und Quads gibt es (noch) keine Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung. Es sei denn, Du kannst von der Felgengröße her PKW-Reifen aufziehen. Hol Dir Geländereifen damit kommst Du gut durch und bist auf der sicheren Seite.
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Ich würde auch Stollenreifen aufziehen, da im Gesetzestest landwirtschaftliche Fahrzeuge aufgrund ihrer grobstolligen Bereifung ausgenommen sind. Und ich glaube das die Stollenreifen diese Anforderung erfüllen und das die Polizei nicht die Zeit hat um Stollenreifen auf ihre Wintertauglichkeit zu überprüfen.
Außerdem machen Stollenreifen Spass im Winter.
Kommt Zeit, kommt Quad
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Das beste wäre sich das mal im Quadwelt Forum Durchlesen:
http://www.quadwelt.de/forum/index.php?p...D=9006&pageNo=1
Laut Aussage vom ADAC müssen VKP ZulassungenWR haben und LoF fallen unter die Sonderregelung
Zitate aus dem Quadwelt Forun
hier steht es, wir haben Glück gehabt:
Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/reifen/wi…ht/default.aspx
Drucksache 699/10 03.11.10
Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
ich hab mir den text mal vom user napado ausgeliehen...
das ist ein resultat aus der anfrage beim adac zu diesem thema.
"Sehr geehrter Herr ...........,
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sollen von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden.
Besitzt Ihr Fahrzeug eine andere Zulassung sind Winterreifen erforderlich.
Hintergrund hierfür ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet
sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund
ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb
bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Dies gilt nicht für grobstollige
Sommerreifen von Geländewagen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen"
Das sind die Wichtigsten Infos aus dem QW Forum
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Zitat von Heidegeist
Das beste wäre sich das mal im Quadwelt Forum Durchlesen:
http://www.quadwelt.de/forum/index.php?p...D=9006&pageNo=1
Laut Aussage vom ADAC müssen VKP ZulassungenWR haben und LoF fallen unter die Sonderregelung
Zitate aus dem Quadwelt Forun
hier steht es, wir haben Glück gehabt:
Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/reifen/wi…ht/default.aspx
Drucksache 699/10 03.11.10
Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
ich hab mir den text mal vom user napado ausgeliehen...
das ist ein resultat aus der anfrage beim adac zu diesem thema.
"Sehr geehrter Herr ...........,
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sollen von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden.
Besitzt Ihr Fahrzeug eine andere Zulassung sind Winterreifen erforderlich.
Hintergrund hierfür ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet
sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund
ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb
bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Dies gilt nicht für grobstollige
Sommerreifen von Geländewagen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen"
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Danke Heidegeist für deine Info.
Kommt Zeit,kommt Quad
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Dieses Gesetz ist auch nur halb fertig gestrickt. Wenn ich eine Kymco 500 mit LOF und Geländereifen fahre dann ist es erlaubt, wenn ich Kymco 500 mit VKP und den gleichen Geländereifen fahre, ist es nicht erlaubt.Da fragt man sich bei dem Gesetz, geht es hier um das Quad oder um die Reifen!?!?
Ich kann auf das Quad im Winter nicht verzichten da ich damit zu Arbeit fahre und sonnst damit alles erledige.Ich fahre mit Geländereifen im Winter.
http://www.quad-treff-nord.de
Kymco MXU 250 & can am Ryker 900
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Bei dem Gestz geht es zu 99 % um PKW und LKW fahr mal nach Berlin und lass Dir mal von unseren Abgeortneten mal die Begriffe Quad und ATV Erklären.
Auf das Ergebnis dieser Lachnummer wäre ich gespannt.
Für die in Berlin sind wir eine Randgruppe und von dieserRandgruppe fährt auch nur ein teil im Witer.
Genauso sind die Rollerfahrer von dem Gesetz betroffen für die es
kaum bis garkeine WR gibt die aber Teilweise auch gezungen sind mit ihren Roller trotz der Gefahren zu fahren um zur Arbeit zu kommen.
Bei solchen Gestzen geht es immer um die Masse und Randgruppen werden Vergessen und mit das Lof`s fahren dürfen dabei geht es nicht um Quad /ATV sonder um die Land und Forstwirschaft und auch noch um die Städte und Gemeinden die auch Trecker für den Winterdienst Einsetzen.
Und noch mal für die VKP Fahrer diesen Text lesen denn danach müsste jeses Quad und ATV mit Geländebereifung fahren dürfen
Das besonders mit derAusnahne für die Land u. Forstwirtschaftlichen Zugmaschienen
So lese zumindest ich mit die zur Verfügungstehenden Texte schön. (ohne Gewähr)
Drucksache 699/10 03.11.10
Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Dinli Centhor 700
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[quote="Heidegeist"]
Und noch mal für die VKP Fahrer diesen Text lesen denn danach müsste jeses Quad und ATV mit Geländebereifung fahren dürfen
Das besonders mit derAusnahne für die Land u. Forstwirtschaftlichen Zugmaschienen
So lese zumindest ich mit die zur Verfügungstehenden Texte schön. (ohne Gewähr)
Danke für eure Antworten. Wenn ich es jetzt aber richtig machen will, darf ich mein Quad im Winter nicht fahren, da es eine VKP-Zulassung hat und ich vorerst nicht gewillt bin auf Geländereifen umzusteigen.
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Wenn die Straßen Frei von Eis & Schnee sind darf jedes KFZ auch mit Sommerreifen bewegt werden!
Dinli Centhor 700
Und wo die Centhor 700
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Zitat von Heidegeist
Wenn die Straßen Frei von Eis & Schnee sind darf jedes KFZ auch mit Sommerreifen bewegt werden!
Ich sehe das auch so - aber die Formulierung ist wieder so schwammig, daß mit etwas Phantasie jeder Sinn herausgelesen werden kann. Ich glaube, mit dem Passus werden wir noch viel Vergnügen haben.
Gruß Hank
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