Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#1 von Eichkater ( gelöscht ) , 04.08.2011 13:45

hallo zusammen,habe mir von 3PPP Spurplatten an der Vorderachse montiert,30mm je Seite mit Gutachten,für 119,00 €. Kosten für die TÜV Abnahme betrugen 38,50 €, Eintrag durch das Strassenverkehrsamt Düsseldorf nochmals 25,30 €, Gesamt also 182,80 € Ganz schön happig für nur eine Achse!


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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#2 von Rollo , 04.08.2011 14:39

Moin Eichkater.
Das ist aber teuer geworden, Abnahme und Eintrag. ich habe vor 3 Jahren 40€ für beides bezahlt.


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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#3 von Hank , 04.08.2011 22:20

Ich hab am Dienstag Spurverbreiterungen (hinten) von 3P beim TÜV "Abnehmen" lassen - Kosten: 30,70 €. Eintrag entfällt, die Änderungsabnahme muß jedoch mit dem Fahrzeug mitgeführt werden.

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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#4 von quadreiner , 04.08.2011 23:57

Ich habe vor ein paar Wochen ebenfalls meine Spurverbreiterungen (v + h) beim Tüv eintragen lassen..

Die Kosten für beide Achsen beim Tüv in Düsseldorf betrugen € 31,50.- ...

Der Tüvbericht ist mitzuführen bis die Eintragung in den KFZ-Schein vom STVA eingetragen worden sind.
Eine extra Vorsprache beim STVA zur Eintragung ist nicht notwendig, da im Prüfbericht steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."

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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#5 von Hank , 05.08.2011 00:45

Zitat von quadreiner
Der Tüvbericht ist mitzuführen bis die Eintragung in den KFZ-Schein vom STVA eingetragen worden sind.
Eine extra Vorsprache beim STVA zur Eintragung ist nicht notwendig, da im Prüfbericht steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiereist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."



Kleine Anmerkung: der obenstehende Passus steht bei mir nur im Teilegutachten von 3P. Die Änderungsabnahme (TÜV) weist noch die Zeile auf: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
Vielleicht hängt das mit meiner Frage an den Prüfer zusammen, ob ich ohne Probleme die Verbreiterung wieder abbauen darf, wenn ich mit Gelände- als Winterreifen fahren will (Argument: erhöhter Lagerverschleiß mit Spurverbreiterung im Geländebetrieb)?

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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#6 von Eichkater ( gelöscht ) , 05.08.2011 07:33

Hallo Reiner. Bei mir im TÜV Bericht steht: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich! Ich dachte immer, das es beim TÜV, egal wo ich hingehe, die gleichen Abnahmekriterien gelten, scheint aber nicht der Fall zu sein, sonst kämen ja nicht so unterschiedliche Aussagen zusammen. Vielen Dank auch an Rollo und Hank für Rure Kommentare. Eichkater


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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#7 von Eichkater ( gelöscht ) , 05.08.2011 07:41

Zitat von Eichkater
Hallo Reiner. Bei mir im TÜV Bericht steht: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich! Ich dachte immer, das es beim TÜV, egal wo ich hingehe, die gleichen Abnahmekriterien gelten, scheint aber nicht der Fall zu sein, sonst kämen ja nicht so unterschiedliche Aussagen zusammen. Vielen Dank auch an Rollo und Hank für Rure Kommentare. Eichkater

Habe vergessen zu erwähnen, beim STVA wurde kein Nachtrag gemacht, die haben gleich die Fahrzeugpapiere eingezogen und einen neuen Brief und Schein ausgestellt.



















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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#8 von Quaddelralle , 05.08.2011 08:36

Hi Eichkater, ich lese gerade dass du aus Düsseldorf kommst (zumindest warst bei denen beim TÜV) , woher denn? Vielleicht kann man sich ja mal persönlich austauschen. Das sollten wir dann aber per Mail abstimmen.

Zu den Spurverbreiterungen kann ich nur sagen, ist schon so lange her, dass ich schon garnicht mehr weiß wie teuer das damals war. Ich hab se auch eingetragen, finde ich besser.


Grüße Ralle
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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#9 von quadreiner , 05.08.2011 08:40

@Eichkater:

Da jeder von uns etwas anderes in seinem Tüv-Bericht stehen hat, zeigt mal wieder das Tüv eben nicht gleich Tüv ist und da ich beim Tüv in Düsseldorf Garath war und Du ja auch in Düsseldorf (ist ja alles Tüv Rheinland) und dort sogar unterschiedliche Gebühren verlangt/berechnet werden, zeigt einmal mehr dass es offensichtlich Willkür gibt...

Es ist richtig, dass bei einer Änderung in den Fahrzeugpapieren - egal ob da ein neuer Eigentümer eingetragen wird oder technische Veränderungen - man neue Papiere bekommt. Seit der Umstellung auf Fahrzeugbrief Teil I und II wird das so gehandhabt...
Der Hintergrund:
Die Daten werden direkt an das KBA übermittelt und dort fahrzeugspezifisch gespeichert - früher wurden solche Eintragungen im Brief vermerkt und wenn der Brief in Verlust geriet, dann mussten die alten Eintragungen mit Hilfe der Tüv-Unterlagen in den neuen Papieren mühsam nachgetragen werden..

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RE: Spurverbreiterung an der Vorderachse Maxxer 300

#10 von Hank , 05.08.2011 12:50

Zitat von quadreiner

Da jeder von uns etwas anderes in seinem Tüv-Bericht stehen hat, zeigt mal wieder das Tüv eben nicht gleich Tüv
quadreiner



Festgelegte Gebühren gibt es nur für "hoheitliche" Aufgaben wie z. B. der AU. Darüber hinaus sind die "TÜV's" Firmen (TÜV Süd usw.), die weitgehend nach eigenen Kriterien kalkulieren können. Auch die einzelnen Mitarbeiter haben einen Ermessensspielraum, der anscheinend von der Tagesform des Prüfers abhängen kann


 
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