Quadunfall

#1 von wauhoo , 27.08.2018 20:49

Das Quad ist seit heute früh unfallbedingt außer Gefecht, ich hab' "nur" eine starke Prellung/Zerrung des einen Handgelenkes davongetragen.

Der Unfallverursacher, er hätte mir Vorfahrt gewähren müssen, (auch gemäß der erfolgten Unfallaufnahme durch die Polizei, die zufällig gerade zum Zeitpunkt vor Ort auf Streifenfahrt war), fuhr derart ins Quad, daß die ganze Frontseite beschädigt ist;
beide Frontlampen sind rausgebrochen,
das vordere Kennzeichen wurde verbogen und mitsamt Halterung abgerissen, dadurch sind auch die Halterungen der Blinker berschädigt,
das Kühlergrill, (nennt man das so), ist tlw. herausgerissen,
die Verkleidung auf Seite des Gangwahlhebels ist derart verbogen, daß die Gänge nicht mehr ordentlich schalten,
spurtreu ist das Quad auch nicht mehr,
ein Rahmenteil ist nach innen verbogen, nämlich jenes, an dem der vordere Gepäckträger festgeschraubt wird,

Der Unfall ist übrigens ein Arbeitsunfall; der Unfallverursacher wird daher neben evtl. Schmerzensgeld und Fahrzeugwiederherstellungskosten jeden Cent Lohnausfall zu tragen haben, den die Berufsgenossenschaft nicht übernimmt; nähere Details seien hier dazu allerdings nicht kund getan.

Hat jemand hier einen Tip, wie der Vertragshändler reagieren könnte, wenn er aus seinem wohlverdienten Urlaub zurückkehrt?

Wäre das Quad des Bj. 2008 noch reparabel?


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RE: Quadunfall

#2 von opahardrock , 27.08.2018 21:29

Ich denke mal das ist ein Totalschaden.
Reparatur teurer als der Zeitwert.


 
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RE: Quadunfall

#3 von Hank , 27.08.2018 21:36

Gute Besserung!


 
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RE: Quadunfall

#4 von opahardrock , 27.08.2018 21:45

Stimmt gute Besserung. Hatte ich ganz vergessen.
Bei 2 Rädern oder Quad muss man leider immer damit rechnen das ein PKW die Vorfahrt nimmt.
Wer das gewinnt muss man nicht groß raten.


 
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RE: Quadunfall

#5 von Brummi01 , 27.08.2018 22:22

Gute Besserung auch von mir.

LG Brummi


 
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RE: Quadunfall

#6 von Spirit , 28.08.2018 07:53

Gute Besserung. Hast du schon Kontakt zum Gutachter aufgenommen? Bevor du irgend etwas mit dem Quad machst, ruf bei deiner Versicherung an und erkundige dich, welchen Gutachter du nehmen sollst. Wenn du keinen oder den falschen hast, bezahlt die Versicherung nicht, auch wenn du nicht Schuld bist. Manchmal schickt dir die Versicherung auch einen Gutachter vorbei. Das Schreiben vom Gutachter geht an die Versicherung und die entscheidet, ob du den Zeitwert bekommst oder ob sich eine Reparatur lohnt. Vorher darft du nichts am Quad machen und alle Teile gut aufheben, bist die Versicherung gezahlt hat. Die können verlangen, dass ihnen die beschädigten Teile zugesendet werden.
"Vortasten" kannst du bei deinem Händler. Wenn dein Rahmen was abbekommen hat, wird er dir einen Neukauf empfehlen.
Die Abwicklung des Unfalls klären die Versicherungen dann unter sich. Damit hast du dann nichts mehr zu tun.
Also, ganz wichtig, wenn du noch nicht mit deiner Versicherung gesprochen hast, mache es. Wenn du die Fallnummer von der Polizei hast, ist das von Vorteil, die kannst du aber auch nachreichen.
Grüße und gute Besserung


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RE: Quadunfall

#7 von tthfry , 28.08.2018 08:47

Moin und gute Besserung.

Nicht vergessen, dass du als Unfallgeschädigter auch einen Rechtsanspruch hast, den der Unfallverursacher (bzw. seine Haftpflicht) zu zahlen hat. Lohnt sich auch, besonders was sture Versicherungen angeht. ;)


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RE: Quadunfall

#8 von wauhoo , 28.08.2018 11:08

@spirit

Ich mach' am Quad gar nix, wenn, dann ist es der Vertragshändler.

Meine Versicherung hatte ich gestern konsultiert, die meinten aber, weil es sich um einen klaren Haftpflichtfall handelt, hätten sie erst einmal nichts damit zu tun.

Es wäre jetzt erst einmal mein Part, die gegenerische Versicherung ausfindig zu machen, (die Vorgehensweise wurde mir erklärt), und mich mit denen in Verbindung zu setzen.

Die Fallnummer der Polizei hat meine Versicherung zu den eigenen Unterlagen genommen, aus der ja auch das gegnerische Fahrzeugkennzeichen hervorgeht.

Hinsichtlich Gutachter; der wurde von meiner Versicherung nicht erwähnt; dieses müsste doch sicher ein Gutachter sein, der von der gegnerischen Versicherung benannt wird?


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RE: Quadunfall

#9 von Spirit , 28.08.2018 13:35

Das scheint jede Versicherung etwas anders zu machen. Meine hat sich in einem ähnlichen Fall aktiv eingeschaltet und alles geregelt. Vielleicht liegt es auch daran, dass bei meiner eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit eingebunden ist und die das geregelt haben könnte.
Wünsche nochmals gute Besserung


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RE: Quadunfall

#10 von tthfry , 28.08.2018 14:16

Zitat von wauhoo im Beitrag #8
Es wäre jetzt erst einmal mein Part, die gegenerische Versicherung ausfindig zu machen, (die Vorgehensweise wurde mir erklärt), und mich mit denen in Verbindung zu setzen.

[...]

Hinsichtlich Gutachter; der wurde von meiner Versicherung nicht erwähnt; dieses müsste doch sicher ein Gutachter sein, der von der gegnerischen Versicherung benannt wird?


Genau, deine Versicherung hat damit eigentlich nichts zu tun. Die Abwicklung erfolgt vollständig über den Unfallverursacher. Den Verkehrsanwalt meinte ich in diesem Fall auch dazu, um sich mit der gegnerischen Versicherung rumzuschlagen. Der hilft im Zweifelsfall auch dabei, die Versicherung ausfindig zu machen.

Der Gutachter kommt von der Versicherung, die bezahlen muss. Bei meinen letzten (Auto-)Unfällen hat den gegnerischen Versicherungen anscheinend der Gutachter meiner Werkstatt des Vertrauens gereicht, der kommt vom KÜS. Mag aber unterschiedlich sein. Besonders bei so exotischen Gefährten wie unseren kann ich mir bockige Versicherungen vorstellen. Bei uns kooperiert die (Auto-)Werkstatt mit einem Verkehrsrechtler, das läuft butterweich und man muss sich um absolut nichts kümmern. Kannst ja mal bei deiner Werkstatt nachfragen, ob die auch so einen Service haben.


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