RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#11 von Jojoaction , 19.09.2011 15:08

Danke!

Hast Du Dir mal den Anhänger auf der Kymco HP angesehen?


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#12 von fpaulus , 19.09.2011 19:25

Irgendwie geht es in diesem Thread ein wenig drunter und drüber :-)

Wenn ein Anhänger für hinters Quad gesucht wird, in welchem man auch übernachten kann, dann würde ich im Internet mal
nach Faltcaravans gucken. Habe eben mal geschaut und auch gebremste Modelle gefunden die locker hinter ein Quad passen.

Gruß

Franz


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#13 von Schotti84 , 20.09.2011 10:15

@Jojoaction

Ja den hab ich mir schon angesehn. Der ist aber auch nicht gebremst oder seh ich das falsch? Ist auch ein bissl klein.


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#14 von Quad Wanker , 20.09.2011 16:40

Ich habe mir den Saris von Kröger in Ammersbek gekauft. Hat 1300kg zulässiges Gesamtgewicht und 250kg leer. Der Anhänger ist für 1169 Euro perfekt.

Hier mal ein Bild , wie wir immer losfahren. g79p758-Alles-Klar-zum-Moddern.html

Die Grizzly darf 550kg gebremste Last ziehen, es passt also super.

Bedenkt immer, es gilt die tatsächliche Last , die hinter dem Quad hängt. Nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Das darf man natürlich auch nicht überschreiten. Grizzly mit Maxxer 400 auf Anhänger ist also legal unterwegs.

Hier gehts zum Anhänger http://www.aluliner.com/Offener-Kasten-1...-Woody::18.html


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#15 von faboaic , 20.09.2011 18:47

Hi,

cooles Gespann :-)
Mit B-Führerschein dürfte man das leider nicht fahren. Mit BE oder 3er natürlich schon.
Für B müsste man den Hänger auf 750 Kilo ablasten lassen, womit er dann wieder mit B erlaubt wäre.

Viele Grüße,

Fabian


 
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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#16 von Batman , 20.09.2011 19:20

Zitat von Quad Wanker
Ich habe mir den Saris von Kröger in Ammersbek gekauft. Hat 1300kg zulässiges Gesamtgewicht und 250kg leer. Der Anhänger ist für 1169 Euro perfekt.

Hier mal ein Bild , wie wir immer losfahren. g79p758-Alles-Klar-zum-Moddern.html

Die Grizzly darf 550kg gebremste Last ziehen, es passt also super.

Bedenkt immer, es gilt die tatsächliche Last , die hinter dem Quad hängt. Nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Das darf man natürlich auch nicht überschreiten. Grizzly mit Maxxer 400 auf Anhänger ist also legal unterwegs.

Hier gehts zum Anhänger http://www.aluliner.com/Offener-Kasten-1...-Woody::18.html



Hallo Quad Wanker,
Der Laden ist klasse! Die haben auch den idealen Anhänger für den Transport meines UXV. Wie maßgeschneidert .
http://www.aluliner.com/KFZ-Motorrad-Mul...-km-h::785.html
Danke für den sehr guten Tip und Gruß,
Andreas


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Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin!


 
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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#17 von Quad Wanker , 21.09.2011 14:06

Batman, bei dem Transporter handelt es sich um ein Eigenprodukt von Kröger. Ich habe dort auch meinen Autotrailer gekauft, ist der selbe nur als 2 Achser. Perfekt verarbeitet und konstruiert. Kann ich nur empfehlen.

Einen Anhänger, wie ich ihn hinter der Grizzly habe für Führersein B abzulasten ist kein Problem. Von Führerscheinrecht selbst habe ich allerdings keine Ahnung. Da solltest du dich bei einer Fahrschule schlau machen.
Die Ablastung ohne technische Änderung macht jede KFZ Prüfstelle oder der Prüfer in der Werkstatt. Falls du da Probleme bekommst , meld dich per PM.


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#18 von Drigan , 23.12.2011 16:39

Huhu,

die Rechtslage bezüglich der Anhänger hat sich ein wenig geändert. Es zählt nur das tatsächliche Gewicht. Bedeutet das man mit B durchaus einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 1,5 to ziehen darf. Solange das tatsächliche Gesamtgewicht 750kg nicht überschreitet. Allerdings ist natürlich darauf zu achten das die Daten vom Quad beachtet werden(MXU 500 glaub max. 550 kg gebremst). Beim Auto wirds mit Führerschein B und das Maximal-Gewichts des Anhängers ein wenig komplizierter :)

Hoffe das hilft.

MfG


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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#19 von faboaic , 23.12.2011 17:12

Zitat von Drigan
die Rechtslage bezüglich der Anhänger hat sich ein wenig geändert. Es zählt nur das tatsächliche Gewicht.



Hi,

klingt interessant. Wo kann ich das nachlesen? Quelle?

Ich bin noch auf dem Stand von z.B.:
http://www.buzer.de/gesetz/9545/index.htm (index)
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169147.htm (Fahrerlaubnisklassen)

Also bis zul. Gesamtmasse Hänger 750kg "egal" und mehr OK, wenn leermasse Auto größer als zul. Gesamtmasse Hänger und beide zul. Gesamtmassen zusammen weniger als 3500kg.

Viele Grüße,

Fabian


 
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RE: MXU 500 IRS LOF DX welchen Anhänger?

#20 von Drigan , 23.12.2011 23:41

Hi,

bisher hatte ich mich auf die Aussage eines bekannten Fahrlehrers verlassen habe aber nun den Passus rausgesucht :)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html

Dort findet ihr den Paragraphen der hier von Bedeutung ist. Lasst euch nicht von den Sätzen mit der Hälfte des Leergewichts verwirren, das gilt anscheinend nicht für normale PKW. Unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__30a.html findet ihr die Beschreibung zu den genannten Fahrzeugen. Für PKW und Motorräder gilt bei ungebremsten Anhänger Hälfte Leergew. plus 75 Kilo. Bei der MXU wären es also theoretisch zwischen 200 und 250kg möglich(je nach Modell)

Zitat von faboaic


Also bis zul. Gesamtmasse Hänger 750kg "egal" und mehr OK, wenn leermasse Auto größer als zul. Gesamtmasse Hänger und beide zul. Gesamtmassen zusammen weniger als 3500kg.




eine Möglichkeit mehr: ich könnte ein Fahrzeug mit 3,5to plus ein Anhänger mit Gesamtmasse 750kg ziehen.


Möchte nur nochmal dazu sagen das darauf geachtet werden sollte das hier nur von Bestimmungen zum Führerschein bzw STVZO gesprochen wird. Die Papiere von den Fahrzeugen können das Eventuell noch weiter einschränken und werden gerade nicht weiter Berücksichtigt.(siehe Beispiel MXU ungebremster Anhänger - in den Papieren steht nähmlich ein deutlich niedriger Wert als laut Gesetz möglich)

Um zum finalen Dilemma zu kommen. Es wird in der Quelle eindeutig vom tatsächlichen Gewicht gesprochen. Ich habe Versucht in Richtlinien zum Führerschein weitere Einschränkungen zu finden allerdings konnte ich hier nichts finden und kome zu dem Schluss das der oben genannte Absatz hier greift.Edit-gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html nun steht es Gesetz gegen Gesetz :) Ich kapituliere...


Ganz schöne Sucherei und erst das Beamtendeutsch^^

Gutes Nächtle

Drigan


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