RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#11 von Philoxenos , 06.01.2015 17:22

Zu #6: In dem Fall § 22 (3) StVO (ohne "Z"). Die 50 cm nach vorn beziehen sich aber ausdrücklich nur auf "Ladung" und nicht auf "Zubehör" oder "Anbauteile". Die Verwendung von Anbauteilen ist gerade spezifisch für LoF Zugmaschinen. Dafür werden die Dinger gebaut.


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#12 von Peter Bechtel , 06.01.2015 17:24

.#3 ....lesen! Habe nichts anderes geschrieben. Das z war allerdings zuviel.


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#13 von kamy , 06.01.2015 17:34

;-)


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Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#14 von mxu quäler , 06.01.2015 17:37

Ich ein cola. Ich sehe das auch nicht als Belehrung. Der unterschied ist verdammt klein für Amateure für die Profis aber Riesen groß. ...
Also, noch einen schönen abend und schrottfreie Tage.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

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Gruß aus dem Schwabenland

Christoph


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#15 von Spirit , 07.01.2015 09:55

Ich nehm auch ne Cola. Beim Kauf meines Warn-Schneeschildes Stand in der Beschreibung: "nicht im Bereich der StVO zugelassen".
Sollte ich mal mit ihm verreisen, bekommt es einen eigenen Platz im Anhänger. Der Anbau am Bestimmungsort dauert keine 2 Minuten und die Rennleitung kann nicht meckern. Wenn das Schild im Bereich der StVO zugelassen ist, muss man nur die Überstände kennzeichnen, Warnfahnen auf den äußeren Ecken oder, wenn zulässig, Rundumleuchte oder in speziellen Fällen die Warnblinkanlage (z. B. beim Rückwärtsfahren oder Rangieren).
Bei mir hat, bis jetzt jedenfalls, noch niemand was bemängelt. Ich hoffe, dass es auch so bleibt.


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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#16 von Peter Bechtel , 07.01.2015 13:03

..jetzt bin ich aber etwas überrascht ! Habe das zwar noch nie recherchiert, weil ich das von Anfang an selbst bauen wollte, ging aber davon aus, das ein Hersteller wie Warn eine Zulassung für die Schneeschilder hätte, so daß man öffentliche Flächen wie Gehwege oder Parkplätze ohne schlechtes Gewissen damit Räumen kann. Dann sind die Teile ja rechtlich nicht besser dran, als ich als Selbstbauer. Hab ich wieder was gelernt- ob die Verkaufszahlen das nicht rechtfertigen?
Grüße Peter


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#17 von Philoxenos , 07.01.2015 13:14

Einen Hinweis, daß das Schild im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig wäre, enthalten meine Unterlagen nicht. Die EG-Konformitätsbescheinigung sagt natürlich nur aus, das Gerät entspricht den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Die Zulässigkeit im Bereich der StVO hängt wohl doch davon ab, an welchem Fahrzeug es montiert wird. Die Fahrzeuge der kommunalen Winterdienste sind regelmäßig als "Sonderfahrzeug für Bau und Unterhalt von Straßen" zugelassen. Da ist dann auch der Anbau eines Räumschildes eingeschlossen.

Beim Quad hängt es wohl tatsächlich an der LoF-Zulassung - siehe oben...


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#18 von Peter Bechtel , 07.01.2015 13:31

...meine als LOF hat in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Eintrag: (Montageplatte für Anbaugeräte vo.,ww. Räumschild, angehängter Streuwagen.) Vielleicht reicht das beim Räumen ja aus, um mit einer Verwarnung davonzukommen, sollte ich mal kontrolliert werden. Obwohl mein Schild keine ABE oder ähnliches hat . Ich kann aber jetzt wirklich nicht sagen, ob das Anbaugerät selbst dann noch eine Zulassung benötigt!? Wobei hier alle 2 Jahre mal eine Polizeistreife durchfährt- im Winter eigentlich nie.

Nachtrag :
So, endlich Rechtssicherheit!

Die Bestimmungen über das Mitführen von Anbaugeräten an Fahrzeugen, die dafür zugelassen sind (zB LOF) ist geregelt in :

Verkehrsblattverlautbarungen des BMVBW, betreffs Merkblatt für Anbaugeräte vom 25.03.1999 .
Danach darf ich , weil alle Bestimmungen dieses 4 Seitendokuments bei meinem Eigenbauschneeschild eingehalten worden sind, und hierfür keine Abnahmen oder Zulassungen erforderlich sind , mit meiner LOF mit Anbaugeräteeintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 auf öffentlichen Flächen im Bereich der StVO Schnee räumen.
Das werde ich mir ausdrucken und zu den Fz Papieren mitführen.
LG Peter

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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#19 von Spirit , 07.01.2015 14:41

Normalerweise brauchst du für ein Anbauteil, dass die technische Ausstattung des Fahrzeugs ändert, eine ABE oder es ist mit einer E-Nummer versehen. Du ändert mit dem Anbau des Schildes die Länge und das Fahrverhalten. Wenn du so ein Teil selberbaust und es im Straßenverkehr nutzen willst, brauchst du eine TÜV-Abnahme, welche zum Beispiel die Schweißnähte, die allg. Festigkeiten und die Auswirkungen und Belastungen auf das Fahrzeug, also Gewicht usw, prüft.
Wenn du mit einem nicht zugelassenen Anbauteil im Straßenverkehr rumfährst, egal ob Schneeschild, Scheinwerfer, anderer Auspuff, kann die Betriebserlaubnis verlöschen und bei einem Unfall ist der Versicherungsschutz weg. D. h., du bist dann 100 % Schuld, auch wenn du eigentlich keine Schuld hast. Es braucht dann nur mal ein Fussgänger über dein geparktes Schild zu stolpern.
Ich benutze meins allerdings auch, um vor meinem Grundstück zu räumen. Bin halt entsprechend vorsichtig und fahre nur Schrittgeschwindigkeit. Im Notfall kannst du dich noch damit rausreden, dass die Räumpflicht und damit die Sicherheit der Fussgänger einen höheren Stellenwert hat und dein Handschneeschieber gerade gestern Abend kaputtgegangen ist. Bei den älteren Mitgliedern der Rennleitung gibt es meistens keine Probleme. Die jüngere Generation, die sich noch beweisen muß, musst du mit entsprechender Auslegung des Sachverhaltes überzeugen. Im Notfall dummstellen und immer freundlich bleiben.


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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#20 von Peter Bechtel , 07.01.2015 14:45

Hallo Spirit, habe ich auch gedacht, mach Dir mal die Mühe und lies den Erlass, du wirst genauso überrascht sein wie ich.
LG Peter
...würde ihn ja hier einstellen , aber dafür bin ich zu bl..... Und er ist auch zu lang dazu.







 
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