Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#1 von Philoxenos , 06.01.2015 15:08

Hallo liebe Kameraden,

hier ein aktueller Erfahrungsbericht aus der Praxis. Ab Wintereinbruch habe ich jedes Jahr ein Schneeschild (WARN mit EU-Konformitätserklärung) an mein Quad mit LoF-Zulassung montiert. Gestern kam mir in der Stadt die Rennleitung entgegen, machte schnurstracks kehrt und fuhr hinter mir her. Nach ein paar Hundert Metern wurde ich zum Halten aufgefordert. Kontrolle der Fahrzeugpapiere - soweit kein Problem. Ein Problem hatten die Herren und Damen mit dem montierten Räumschild. Damit dürfe ich nicht fahren. Meine Frage "Wo steht das?" konnten sie nicht eindeutig beantworten. Die Konditionen einer LoF-Zulassung wußten sie auch nicht so genau. Nach einigem internen Beratschlagen kam der Polizeioberkommissar zu mir und bat mich, am nächsten Tag doch mal auf der Inspektion vorbeizuschauen. Bis dahin wolle man sich kundig machen; ich könne dies auch tun und möge bitte die Papiere zu den angebauten Teilen (Schild und Deichsel) mitbringen.

Ich bin dann erstmal zum TÜV gefahren. Der Sachverständige meinte, das sei überhaupt kein Problem; Zulassung als Ackerschlepper ist ja Sinn der Sache. Am nächsten Tag sehr freundlicher Empfang bei der Rennleitung. "Erzählen Sie mal. Sie wissen bestimmt mehr als wir." Habe die EU-Konformitätserklärungen, das Merkblatt für die Beguntachtung von Quads nach § 21 StVZO, Anlage 2, und die Richtlinie 2005/66/EG (betreffend Frontschutz) vorgelegt. Letztere gilt ausdrücklich für PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 (< 3,5 t) und eben nicht für LoF.

Wir haben uns dann noch ein wenig freundliche unterhalten und damit war das Problem erledigt. [devil]


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#2 von mxu quäler , 06.01.2015 15:13

Gemäß StVO ist das ein Anbaugerät und somit Ladung. .. wenn die Beleuchtung dadurch nicht behindert oder abgedeckt ist ebenso wie das Nummernschild, dann kein problem.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

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Christoph


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#3 von Peter Bechtel , 06.01.2015 16:57

Hallo,
Das mit dem Anbaugerät ist richtig, dürfen bei LOF vorne und hinten angebaut werden. Mit der Ladung habe ich Einwände, Ladung darf bei Kraftfahrzeugen nach vorne nicht über die Umrisse des Fahrzeugs überstehen. Das ist gesetzlich so geregelt, auch nicht die Ladung z.B. eines Dachgepäckträgers. Den entsprechenden Paragraphen liefere ich noch nach. Das Anbauschneeschild vorne ist keine Ladung !!
LG Peter


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#4 von mxu quäler , 06.01.2015 17:00

Vielleicht falsch ausgedrückt. Diese Ladung bezieht sich nicht auf Gegenstände die nur kurzfristig transportiert werden sondern eine feste und dauerhafte Verbindung zum Fahrzeug haben. Nennen wir es Zubehör


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#5 von Philoxenos , 06.01.2015 17:05

... und wenn wir schon beim Präzisieren sind: Nicht die StVO, sondern die StVZO (...zulassungsordnung) ist hier relevant. Diese verweist auf die o. a. Anlagen. Was aber das Zubehör angeht, könnte dieses theoretisch eintragungspflichtig sein, wie z. B. Kuhfänger, besondere Felgen etc. pp.. Aber genau da hilft die LoF-Zulassung, weil sie "Anbauteile" ausdrücklich vorsieht.


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#6 von Peter Bechtel , 06.01.2015 17:05

Hallo zusammen,
Paragraph 22 StvO nr 3 : Ladung darf bei KFz bis in einer Höhe von 2,5 m nicht, darüber nur bis 50 cm nach vorne überstehen. Sieht man z. B. bei Auto- oder Strohtransportern öfters.
LG Peter


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#7 von kamy , 06.01.2015 17:15

Moment!
Ich hol schnell Cola und Chips ...


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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#8 von mxu quäler , 06.01.2015 17:15

Man darf die Geschichte in der Landwirtschaft nicht hernehmen... da gilt eh nix...
Auch die StVO gilt, das es auch auf die Verkehrsicherheit des Gerätes ankommt. Stvzo ist das Fahrzeug incl allem und die StVO alles was sich auf strassen bewegt... es lebe der deutsche Paragraphendschungel.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#9 von Peter Bechtel , 06.01.2015 17:16

#5. Richtig, in der StvZo geregelt, aber diese Anbaugeräte müssen eine Zulassung haben. Ich mit meinem selbstgebauten Schneeschild dürfte rein rechtlich nicht auf öffentliche Straßen,noch nicht einmal auf unseren Gehweg. Dieses von Dir so genannte präzisieren ist auch nicht gedacht, um andere zu belehren sondern damit niemand mit nicht ganz korrekten Aussagen sich in Schwierigkeiten bringt, bei der Rennleitung. Als Fahrlehrer fühle ich mich dabei besser, da bei der Polizei da oft kein Spielraum gesehen wird. In diesem Sinne
LG Peter


 
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RE: Fahren mit Schneeschild - Polizeikontrolle

#10 von Peter Bechtel , 06.01.2015 17:18

Hallo Kamy,
....ich hätte aber lieber ein Bier, muß heute nicht mehr raus


 
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